Pflegebudget – Datenlieferungen für das Vereinbarungsjahr 2024

InEK-Datenportal zur Übermittlung der Jahresabschlussprüferbestätigung geöffnet

Ab sofort können Krankenhäuser die Bestätigung des Jahresabschlussprüfers für das Jahr 2024 gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG über das InEK-Datenportal übermitteln. Weitere Informationen zur Datenübermittlung sowie die Festlegungen gemäß § 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 20.04.2023 sind ebenfalls auf der Website des InEK verfügbar.

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