Datenübermittlung nach § 301 SGB V, Schlüsselfortschreibung vom 07.12.2018 mit Wirkung zum 01.01.2019 – PEPPV 2019, Entwurf

Die DKG stellt den mit dem GKV-Spitzenverband abgestimmten Entwurf einer vom 7.12. zur Vereinbarung nach § 301 Abs. 3 SGB V zur Verfügung.
Der Entwurf enthält für äre, teilstationäre und stationsäquivalente Entgeltarten und dient insbesondere der Umsetzung des PEPP-Entgeltkataloges für das Jahr . Rückmeldungen zum Entwurf erbeten bis 30.11.2018.

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