Verordnung zur Verwaltung des Transformationsfonds im Krankenhausbereich (KHTFV)
Regelungen zur Förderung der Transformation von Krankenhausstrukturen
Die KHTFV regelt die Voraussetzungen, Verfahren und Mittelverwendung für die Förderung von Vorhaben, die Krankenhausstrukturen an die neuen Vorgaben des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes anpassen. Förderfähig sind strukturelle und digitale Maßnahmen an zugelassenen Krankenhäusern, sofern sie wettbewerbs- und beihilferechtlich zulässig sind.
Kerninhalte der KHTFV im Überblick
- Fördertatbestände:
Förderung zielt auf standortübergreifende Konzentrationen, Umstrukturierungen, telemedizinische Netzwerke sowie den Aufbau spezialisierter Zentren ab. - Förderfähige Kosten:
Erfasst werden Bau- und IT-Maßnahmen, Sachausstattungen, teils Zins- und Tilgungskosten sowie Verwaltungsaufwendungen bei Darlehen. Nicht förderfähig sind Betriebskosten und Aufwendungen für den Betrieb stillgelegter Versorgungskapazitäten. - Antragsverfahren:
Die Länder stellen Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Erforderlich sind detaillierte Vorhabensbeschreibungen, Kostenaufstellungen und Angaben zu Krankenhausträgern. - Mittelverwendung und Kontrolle:
Die Fördermittel werden an die Länder ausgezahlt, die für eine zweckentsprechende Verwendung und Kontrolle verantwortlich sind und dazu regelmäßig berichten müssen. - Rückforderungsregelungen:
Bei nicht zweckentsprechender Mittelverwendung oder Wegfall der Fördervoraussetzungen sind Rückforderungen vorgesehen. - Digitales Verwaltungsportal:
Das BAS richtet ein elektronisches Portal für Anträge und Verwendungsnachweise ein und legt Ausführungsbestimmungen fest.
Mit der KHTFV wird erstmals ein bundeseinheitlicher Rahmen für die Umsetzung der Krankenhausstrukturreformen geschaffen. Besonders relevant ist die enge Verzahnung mit dem europäischen Beihilferecht und die starke Rolle der Länder als Mittler zwischen Bund und Krankenhausträgern. Für das Krankenhausmanagement bedeutet dies: sorgfältige Planung, präzise Kostendarstellung und eine frühzeitige Abstimmung mit den Landesbehörden sind entscheidend für den Erfolg von Förderanträgen.