Ermittlungsprüfung zu Corona-Maskenkäufen: Verfahren gegen Jens Spahn eingestellt

Generalstaatsanwaltschaft Berlin sieht keine strafrechtlichen Anhaltspunkte im Zusammenhang mit Beschaffungsvorgängen des Gesundheitsministeriums

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat ein Verfahren gegen den heutigen Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Jens Spahn (CDU), im Zusammenhang mit der Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie eingestellt, berichtet die Tagesschau. Wie die Behörde am 9. März 2026 mitteilte, habe eine Prüfung der eingegangenen Strafanzeigen „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat ergeben“. Ermittlungen seien daher nicht aufgenommen worden.

Seit Anfang Juni 2025 waren laut Angaben der Generalstaatsanwaltschaft mehr als 170 Strafanzeigen gegen den früheren Bundesgesundheitsminister eingegangen. Die Anzeigen bezogen sich insbesondere auf mögliche Vorwürfe der Vorteilsannahme und Untreue im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen des Bundesgesundheitsministeriums während der Hochphase der Corona-Pandemie.

Da Spahn als Bundestagsabgeordneter über parlamentarische Immunität verfügt, wurden die Anzeigen zunächst als sogenannte Prüfvorgänge erfasst. In diesem Rahmen wertete die Generalstaatsanwaltschaft verschiedene Berichte aus, darunter die Untersuchungsergebnisse der Sonderermittlerin Margaretha Sudhof sowie Analysen des Bundesrechnungshofs. Die Dokumente wurden nach Angaben der Behörde vor allem unter strafrechtlichen Gesichtspunkten bewertet.

Die Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie hatte in den vergangenen Jahren wiederholt politische und administrative Diskussionen ausgelöst. Kritiker verwiesen auf hohe Kosten, Überbestellungen und organisatorische Probleme bei der Verteilung der Schutzmaterialien. Gleichzeitig standen Bund und Länder zu Beginn der Pandemie unter erheblichem Zeitdruck, kurzfristig große Mengen an persönlicher Schutzausrüstung für Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen sicherzustellen.

Mit der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist die strafrechtliche Prüfung der gegen Spahn gerichteten Anzeigen abgeschlossen. Ermittlungen wurden nach Behördenangaben nicht eingeleitet.

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