Bundesrat lehnt 300 €-Strafe für Krankenhäuser ab
Fairere MDK-Prüfungen in der Zukunft – das war die Hoffnung, die sich für die Krankenhäuser mit dem MDK-Reformgesetzentwurf verband. Aus den Reihen der Regierungskoalition wurde kurz vor der abschließenden Lesung des Gesetzentwurfs zum MDK-Reformgesetz im Bundestag ein Änderungsantrag eingebracht, der es in sich hatte: Demnach sollten 300 €-Strafe pro geminderter Krankenhausrechnung fällig werden.
Die Änderungen sehen vor, dass jede Krankenhausrechnung, deren Überprüfung eine Minderung des Rechnungsbetrages zur Folge hat, und sei es auch nur um einen Euro, eine Strafzahlung des Krankenhauses von mindestens 300 € auslöst. Die Prüfquote sollte bei 12,5 % statt 10 % liegen.