Ärzteverbände fordern absoluten Schutz vor Nachrichtendiensten
Regierungsentwurf sieht für Ärzte und Psychotherapeuten eine Abwägungsregelung vor – Bundesregierung verweist auf Kernbereichsschutz und bestehende Rechtslage
Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) und die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) fordern einen stärkeren Schutz des Arzt-Patienten-Verhältnisses bei der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts. Nach ihrer Kritik sieht der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für Ärzte und Psychotherapeuten keinen absoluten Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen vor, sondern eine Abwägung im Einzelfall.
Während bestimmte Berufsgruppen besonders geschützt werden, können bei Ärzten und Psychotherapeuten nach dem Entwurf das Aufklärungsinteresse der Nachrichtendienste und das Berufsgeheimnis gegeneinander abgewogen werden. KVBB und LÄKB sehen darin eine Gefährdung des für die medizinische und psychotherapeutische Behandlung notwendigen Vertrauensverhältnisses.
Sie fordern deshalb, Ärzte sowie Psychotherapeuten in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen.
Bundesregierung: Überwachungsbefugnisse werden nicht erweitert
In der Regierungspressekonferenz vom 14. September 2026 nahm das Bundesinnenministerium zu der Kritik Stellung. Ein Sprecher verwies darauf, dass vergleichbare Abwägungsregelungen bereits aus der Strafprozessordnung bekannt seien.
Sollte eine nachrichtendienstliche Aufklärung Ärzte oder Psychotherapeuten betreffen, werde zwischen der Notwendigkeit der Aufklärung, dem Berufsgeheimnis und dem Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung abgewogen. Bei ausschließlich privaten Inhalten müsse eine entsprechende Aufklärung unterbleiben beziehungsweise abgebrochen werden. Das Bundesinnenministerium betonte zudem, dass die Reform die Überwachungsbefugnisse in diesem Bereich nicht erweitere.
Die Bundesregierung hat ihre Position inzwischen weiter konkretisiert. Danach seien sensible medizinische Daten typischerweise dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen. Gleichzeitig erhalten Ärzte und Psychotherapeuten im Gesetzentwurf aber nicht denselben besonderen Berufsgeheimnisschutz wie zum Beispiel Strafverteidiger oder Journalisten.
Genau an dieser Differenz setzt die Kritik der ärztlichen und psychotherapeutischen Organisationen an. Auch psychiatrisch-psychotherapeutische Fachgesellschaften verlangen, den Schutz ausdrücklich auf digital gespeicherte Behandlungsinformationen einschließlich der elektronischen Patientenakte auszuweiten.
Offen blieb in der Regierungspressekonferenz, ob der Gesetzentwurf einen Zugriff der Nachrichtendienste auf Praxisverwaltungssysteme und die elektronische Patientenakte ausdrücklich ausschließt. Die entsprechende Zusatzfrage an das Bundesgesundheitsministerium ist in dem vorliegenden Ausschnitt nicht beantwortet.
Der Gesetzentwurf wurde am 12. August 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich im parlamentarischen Verfahren.




