WIdO-Analyse: Pflegebudget treibt Kosten und Personalaufbau trotz sinkender Fallzahlen
e-Paper zeigt starke Ausgabendynamik, sektorale Verschiebungen und Fehlanreize im Finanzierungssystem
Das 2020 eingeführte Pflegebudget zur Finanzierung der Pflegepersonalkosten in Krankenhäusern hat zu einem deutlichen Anstieg von Personal und Ausgaben geführt – trotz rückläufiger Fallzahlen. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles e-Paper des Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO). Die Analyse basiert auf umfassenden Routinedaten und beleuchtet strukturelle Effekte sowie Zielkonflikte des Finanzierungssystems.
WIdO-Analyse zeigt starken Personal- und Kostenanstieg seit Einführung 2020 (18.02.2026)
Pflegebudget wächst auf 26,1 Milliarden Euro
Seit Einführung des Pflegebudgets ist dessen finanzielles Volumen von 19,4 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf 26,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Besonders dynamisch entwickelte sich das Wachstum in den Jahren 2023 und 2024 mit Zuwachsraten von 8,4 beziehungsweise 10,5 Prozent. Zuvor lagen die jährlichen Steigerungen bei rund sechs Prozent.
„Beim Pflegebudget gilt das Prinzip der Selbstkostendeckung. Das bedeutet, dass die Krankenhäuser sämtliche Kosten für den Personalzuwachs direkt an die Krankenkassen weitergeben können“, erläutert David Scheller-Kreinsen, Geschäftsführer des WIdO und Mitautor der Analyse. 2024 seien die Pflegepersonalkosten der gesetzlichen Krankenkassen um 2,4 Milliarden Euro gestiegen. Dieser Betrag entspreche 0,13 Beitragssatzpunkten für die GKV-Versicherten. Für 2025 werde ein weiterer Anstieg von acht Prozent erwartet, für 2026 lägen die Forderungen der Krankenhäuser sogar zwölf Prozent über dem für 2025 vereinbarten Wert.
Mehr Personal – weniger Patientinnen und Patienten
Parallel zum Kostenanstieg verzeichneten die Krankenhäuser einen deutlichen Personalaufbau im Pflegedienst. Zwischen 2019 und 2024 stieg die Zahl der festangestellten Vollzeitkräfte um mehr als 50.000 auf rund 350.600. Während das durchschnittliche Personalwachstum zwischen 2011 und 2018 bei 0,7 Prozent lag, betrug es nach Einführung des Pflegebudgets 3,4 Prozent jährlich.
Gleichzeitig gingen die Fallzahlen seit 2020 zurück. „Es stehen also immer mehr Pflegekräfte zur Versorgung von immer weniger Patientinnen und Patienten in den Kliniken zur Verfügung“, so Scheller-Kreinsen.
Unterschiede zeigen sich auch in der Qualifikationsstruktur: Die Zahl der Pflegefachkräfte stieg zwischen 2019 und 2024 um zehn Prozent, während die Zahl der Pflegehilfskräfte um 75 Prozent zunahm.
Verschiebungen zwischen Krankenhaus und Langzeitpflege
Die Analyse weist zudem auf eine sektorale Verschiebung des Pflegepersonals hin. So hat sich die Zahl der ausgebildeten Altenpflegekräfte in Krankenhäusern seit 2019 um das 2,5-Fache erhöht. Gleichzeitig verlangsamte sich das Wachstum in Pflegeheimen und in der ambulanten Pflege deutlich.
Während die Vollkräfte in Pflegeheimen zwischen 2009 und 2019 jährlich um durchschnittlich 2,6 Prozent zunahmen, lag das Wachstum zwischen 2019 und 2023 nur noch bei 0,8 Prozent. In der ambulanten Pflege sank das durchschnittliche Wachstum im selben Zeitraum von 5,4 auf 2,0 Prozent. Auch bei den Fachkräften zeigt sich eine Divergenz: In Krankenhäusern stieg ihre Zahl zwischen 2019 und 2023 um 6,7 Prozent, in Pflegeheimen ging sie zurück.
„Der Anstieg von Pflegebedürftigkeit trifft auf ein sinkendes Arbeitskräfteangebot. Damit wird ein effizienter Einsatz des Pflegepersonals gerade mit Blick über die Sektorengrenzen hinweg künftig noch entscheidender“, so Scheller-Kreinsen.
Pflegepersonaluntergrenzen nicht besser eingehalten
Trotz des Personalaufbaus verbesserte sich die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) nicht. Während 2021 in 13,4 Prozent der Schichten die Vorgaben nicht eingehalten wurden, lag der Anteil 2022 und 2023 bei über 15 Prozent. 2024 sank er leicht auf 14,3 Prozent.
Verzögerte Budgetverhandlungen und strukturelle Hemmnisse
Das WIdO sieht zudem erhebliche Auswirkungen auf die Komplexität des Finanzierungssystems. Ende Oktober 2025 lagen für nur 41 Prozent der Kliniken Budgetvereinbarungen für 2025 vor. Selbst für 2023 war bei 14 Prozent der Häuser noch keine Einigung erzielt. Zudem waren zwischen 2021 und 2023 Bereinigungen in Höhe von 775 Millionen Euro erforderlich, um Doppelfinanzierungen zwischen DRG-System und Pflegebudget zu vermeiden.
Als zentrales Problem benennt das Institut das Prinzip der Selbstkostendeckung. Dieses setze keine Anreize für strukturelle Veränderungen wie eine stärkere Ambulantisierung. Krankenhäuser hätten keinen finanziellen Anreiz, Pflegepersonal im Zuge von Strukturreformen abzugeben.
Das Fazit der Analyse: Eine Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik sei erforderlich. Die Ablösung der Selbstkostendeckung könne helfen, Fehlanreize zu reduzieren und den Personaleinsatz sektorenübergreifend effizienter zu gestalten.






