Strikte Fristen bei Krankenhausabrechnungsprüfungen
B 1 KR 60/24 B | Bundessozialgericht, Urteil vom 5.12.2025 – Kommentar AOK
Bundessozialgericht weist Nichtzulassungsbeschwerde einer Klinik zurück und bestätigt enge Grenzen für nachträgliche Korrekturen von Abrechnungsdaten.
Mit der Entscheidung hat das Bundessozialgericht (BSG) die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin, eines Krankenhauses, hinsichtlich des Urteils des Landessozialgerichts Nordrhein-Westphalen (LSG NRW) vom 15. August 2024 als unzulässig verworfen. Darüber hinaus hat das BSG unter Bezugnahme auf das vorinstanzliche Urteil hinsichtlich der Anforderungen im Rahmen der Abrechnungsprüfung (nach der Prüfverfahrensvereinbarung 2016) klargestellt, dass Korrekturen oder Ergänzungen von Datensätzen bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst (damals MDK) vor Ort nur bis zum Abschluss der Prüfung möglich seien. Eine teleologische Reduktion der Vorschrift komme nicht in Betracht.




