Wahlleistungen bringen Krankenhäusern 2,04 Milliarden Euro zusätzlichen Umsatz

PKV sieht Privatversicherte als wichtigen Finanzierungsfaktor für Kliniken

Privatversicherte leisten nach Darstellung des PKV-Verbands einen überproportionalen Beitrag zur Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems. Während der Mehrumsatz in der ambulanten Versorgung besonders deutlich ausfällt, profitieren auch Krankenhäuser über Wahlleistungen von zusätzlichen Einnahmen. Im Jahr 2024 entfielen nach Angaben des Verbands allein 2,04 Milliarden Euro auf Wahlleistungen von PKV-Vollversicherten.

Der stationäre Bereich unterscheidet sich dabei grundsätzlich von der ambulanten Versorgung. Für gesetzlich und privat Versicherte gilt im Krankenhaus zunächst derselbe Abrechnungsrahmen. Die allgemeinen Behandlungskosten werden über das DRG-System leistungsbezogen vergütet und sind grundsätzlich unabhängig vom Versicherungsstatus.

Ein zusätzlicher Finanzierungsbeitrag entsteht für Krankenhäuser durch sogenannte Wahlleistungen. Dazu zählen vor allem die Behandlung durch einen Wahlarzt beziehungsweise die Chefärztin oder den Chefarzt sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Diese Leistungen gehören nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung und können zusätzliche Erlöse für Krankenhäuser generieren.

Nach Angaben des PKV-Verbands lagen die gesamten Ausgaben von Privatversicherten in der stationären Versorgung 2024 bei 13,85 Milliarden Euro. Entscheidend für den sogenannten Mehrumsatz ist jedoch der Anteil, der auf Wahlleistungen entfällt. Bei PKV-Vollversicherten belief sich dieser auf 2,04 Milliarden Euro. Damit entfielen knapp 15 Prozent ihrer stationären Leistungsausgaben auf entsprechende Zusatzleistungen.

Wahlleistungen schaffen Investitionsanreize

Der PKV-Verband sieht in diesen zusätzlichen Einnahmen zugleich einen wirtschaftlichen Anreiz für Krankenhäuser, in die Ausstattung ihrer Wahlleistungsbereiche zu investieren. Die Wahlleistung Unterkunft beschränkt sich demnach nicht allein auf die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Auch zusätzliche Serviceangebote, eine komfortablere Ausstattung, erweiterte Verpflegungsangebote oder besondere Aufenthaltsbereiche können Bestandteil des Angebots sein.

PKV sieht Nutzen über den Kreis der Privatversicherten hinaus

Aus Sicht des PKV-Verbands reichen die Auswirkungen der zusätzlichen Einnahmen über die unmittelbare Versorgung von Privatpatienten hinaus. Krankenhäuser hätten einen wirtschaftlichen Anreiz, ihre Unterbringungs- und Serviceangebote weiterzuentwickeln. Davon könne langfristig auch der allgemeine Unterbringungsstandard profitieren.

Damit beschreibt der Verband die Wahlleistungen als spezifischen Finanzierungsbeitrag der privaten Krankenversicherung zur stationären Versorgung. Während das DRG-System die allgemeinen Behandlungskosten unabhängig vom Versicherungsstatus vergütet, entstehen durch privat finanzierte Zusatzleistungen zusätzliche Erlösmöglichkeiten für Krankenhäuser.

Die Zahlen des PKV-Verbands beziehen sich dabei ausdrücklich auf den von ihm ausgewiesenen Mehrumsatz und nicht auf eine zusätzliche Vergütung der allgemeinen stationären DRG-Leistungen.

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