GOÄ-Novelle: BÄK und PKV-Verband aktualisieren Entwurf
Aktualisierte Gebührenordnung für Ärzte an BMG übermittelt – Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 bleibt Ziel
Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übermittelt. Die Überarbeitung berücksichtigt Vorschläge ärztlicher Berufsverbände und Fachgesellschaften sowie medizinische Innovationen und soll die Grundlage für ein zügiges formales Verordnungsverfahren bilden.
Der gemeinsame GOÄ-Entwurf war von Bundesärztekammer und PKV-Verband bereits 2025 konsentiert und dem Bundesgesundheitsministerium als Grundlage für die geplante Novellierung vorgelegt worden. Die nun übermittelte Fassung versteht sich als Aktualisierung dieses bestehenden Kompromisses. Nach Angaben der beiden Organisationen wurden seit der ursprünglichen Einigung weitere medizinische Innovationen aufgenommen. Zudem wurde das Bewertungsgefüge an einzelnen Stellen angepasst und es wurden punktuelle Änderungen an den Abrechnungsregeln vorgenommen.
Die Anpassungen erfolgten nach Darstellung von BÄK und PKV-Verband innerhalb des zuvor gemeinsam vereinbarten Prognoserahmens. Der grundlegende Kompromiss zwischen den beiden Verhandlungspartnern soll damit erhalten bleiben.
Die Aktualisierung wurde insbesondere durch Vorschläge der beteiligten ärztlichen Berufsverbände und Fachgesellschaften angestoßen. Ergänzend floss die Expertise der am bisherigen Verhandlungsprozess beteiligten Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes ein.
BÄK und PKV-Verband sehen gemeinsame Ziele bestätigt
BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther betonen, dass die kontinuierliche Anpassung an den medizinischen Fortschritt eine zentrale Voraussetzung für eine zeitgemäße GOÄ sei. Mit der Aktualisierung wollten beide Organisationen dem Verordnungsgeber eine weiterentwickelte Entwurfsversion zur Verfügung stellen.
Als gemeinsames Ziel nennen BÄK und PKV-Verband weiterhin eine angemessene Vergütung ärztlicher Leistungen bei gleichzeitig bezahlbaren Beiträgen für privat Versicherte. Die neue GOÄ soll damit einen Ausgleich zwischen einer sachgerechten Honorierung medizinischer Leistungen und den finanziellen Auswirkungen auf die private Krankenversicherung schaffen.
Die jetzt vorgelegte Fassung soll nach dem Willen der Beteiligten den Übergang in das formale Verordnungsverfahren erleichtern. Dabei bleibt die politische Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung und das weitere Verfahren beim Bundesministerium für Gesundheit.
Referentenentwurf des BMG als nächster Schritt
Nach Angaben von Bundesärztekammer und PKV-Verband wird im Bundesministerium für Gesundheit bereits an einem Referentenentwurf für die neue GOÄ gearbeitet. Beide Organisationen begrüßen diesen Schritt und sehen dadurch weiterhin die Möglichkeit, die neue Gebührenordnung zum 1. Januar 2028 in Kraft treten zu lassen.
Für Ärzte, Krankenhäuser und das Gesundheitswesen insgesamt könnte eine grundlegende Novellierung der GOÄ erhebliche Auswirkungen auf die Abrechnung privatärztlicher Leistungen haben. Die derzeit gültige Gebührenordnung basiert in wesentlichen Teilen auf einer über Jahrzehnte gewachsenen Systematik. Eine aktualisierte Gebührenordnung könnte insbesondere durch die Aufnahme neuer medizinischer Verfahren und eine Anpassung der Bewertungsrelationen zu Veränderungen bei der Vergütung führen.




