Verfassungswidrigkeit der Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds

Gutachten kritisiert Pläne der Bundesregierung zur Finanzierung über Versicherungsbeiträge

Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Gregor Thüsing stellt fest, dass die geplante Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds durch Beiträge der Privaten Krankenversicherung (PKV) verfassungswidrig ist. Die Mittel, die zur Förderung der strukturellen Reformen im Krankenhaussektor dienen sollen, stellen laut Gutachten eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Daher dürften PKV-Beiträge nicht für diese Zwecke verwendet werden, da dies eine verfassungsrechtlich unzulässige Sonderabgabe darstelle.

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