vdek zur Verbändeanhörung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG)

Privatversicherte dürfen nicht bevorzugt werden! Zusätzliche Vergütung nur bei zusätzlichem Mehraufwand

„Das Terminservice- und Versorgungsgesetz leistet einen guten Beitrag, um die Termin- und Wartezeitensituation in den Arztpraxen und die Versorgung auf dem Land zu verbessern“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (), anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit () am 22.8.2018 in . „Die Regelungen zur Finanzierung sollten allerdings überarbeitet werden – nur für tatsächliche Mehrleistungen kann es eine Extravergütung geben“, betonte Elsner. Zudem müsse endlich klargestellt werden, dass Privatversicherte bei der Vergabe von Terminen nicht bevorzugt werden dürfen. „Die von gesetzlich versicherten muss als Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten gewertet werden.“ […]

Pressemitteilung: vdek (PDF, 40KB)

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