vdek fordert Überarbeitung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG)
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) kritisiert den Kabinettsentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) und warnt vor einer Verwässerung der Qualitätsstandards.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat seine zweite Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) veröffentlicht. Der Verband teilt zwar das Ziel der Bundesregierung, eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur auf Basis einheitlicher Qualitätsstandards zu schaffen, sieht dieses mit dem aktuellen Gesetzentwurf jedoch gefährdet.
Der am 8. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf enthalte weiterhin weitreichende Ausnahmeregelungen bei den Mindestqualitätsvorgaben, kritisiert der vdek. Diese Ausnahmen und neu eingeführte Lockerungen stünden dem Ziel einer sicheren und qualitätsorientierten Versorgung entgegen. „Bei der Patientensicherheit darf es keine Abstriche geben“, betont der Verband und fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs.
Kritik an Kooperationsregelungen und fehlenden Erreichbarkeitsvorgaben
Insbesondere die umfangreichen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern, mit denen Fachkräftemangel kompensiert werden soll, sieht der vdek kritisch. Diese könnten „zur Verwässerung der Reform und zur Umgehung von Qualitätsanforderungen führen“. Kooperationen sollten nur mit Partnerkliniken erlaubt sein, die die Qualitätskriterien vollumfänglich selbst erfüllen. Zudem fordert der Verband eine Befristung solcher Kooperationen auf drei Jahre sowie eine bundeseinheitliche Definition von Mindestanforderungen, die vom Medizinischen Dienst (MD) zu prüfen seien.
Auch die fehlenden gesetzlichen Erreichbarkeitsvorgaben bewertet der Verband als problematisch. Die bisherige Möglichkeit der Länder, Standorte unter dem Kriterium der „flächendeckenden Versorgung“ festzulegen, könne „willkürlich und länderindividuell ausgelegt werden“. Der vdek plädiert stattdessen für bundeseinheitlich definierte Fahrtzeitminuten je Leistungsgruppe, um objektive und transparente Planungskriterien zu schaffen.
Finanzierung und strukturelle Defizite
Positiv bewertet der Verband, dass der Transformationsfonds künftig aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanziert werden soll – und nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gleichzeitig kritisiert der vdek, dass Krankenkassen von Entscheidungen über förderfähige Projekte ausgeschlossen würden, obwohl sie später die Folgekosten tragen müssten.
Auch die vollständige Tarifrefinanzierung konterkariere Sparbemühungen und könne laut Schätzungen des Verbandes im Jahr 2026 zu Mehrausgaben von rund 500 Millionen Euro führen. Die angestrebte Einsparung von 1,8 Milliarden Euro werde dadurch erheblich geschmälert.
Reform muss vor Einführung der Vorhaltefinanzierung greifen
Aus Sicht des vdek kann das Gesetz die notwendige strukturelle Neuausrichtung der Krankenhauslandschaft nicht leisten. Die geplante Vorhaltefinanzierung dürfe „nicht dazu dienen, unwirtschaftliche Strukturen am Leben zu erhalten“. Der Umbau zu einer bedarfsgerechten Versorgungslandschaft müsse vor Einführung der Vorhaltefinanzierung erfolgen.
vdek fordert zentrale Maßnahmen, um Krankenhausreform in richtige Bahnen zu lenken
„Wir Ersatzkassen haben die Ziele der Krankenhausreform, die Krankenhausstrukturen stärker an Qualitätskriterien, Bedarf und Wirtschaftlichkeit auszurichten, von Anfang an unterstützt“, erklärte Boris von Maydell, Vertreter des Vorstandes des vdek. „Um jedoch die Zustimmung der Länder zu erreichen, wurden im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens wesentliche Prinzipien dieser Reform abgeschwächt. Dies gilt einmal mehr für das vorliegende KHAG.“
Um ein wirksames Gesetz zu verabschieden und einen weiteren Kostenanstieg zu verhindern, schlägt der Verband zentrale Korrekturen im weiteren Gesetzgebungsverfahren vor.
Einheitliche Definition von Fachkliniken durch den G-BA
Der vdek fordert, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu beauftragen, eine bundesweit einheitliche Definition der Fachkliniken zu erarbeiten. Nur so könne verhindert werden, dass Länder die Mindestqualitätskriterien umgehen. „Wenn künftig die Länder selbst bestimmen können, welche Leistungen Fachkrankenhäuser erbringen sollen, besteht die Gefahr, dass etwa 50 Prozent aller Krankenhausstandorte als Fachkrankenhäuser ausgewiesen werden. Das ist höchst problematisch und konterkariert das Ziel der Reform“, so von Maydell. Fachkliniken müssten sich klar durch Spezialisierung auszeichnen und dürften nur an wenigen Standorten existieren.
Obergrenze für das Pflegebudget
Seit der Herauslösung der Pflegepersonalkosten aus den DRGs im Jahr 2020 seien die Ausgaben massiv gestiegen – von 15,2 Milliarden Euro auf 22,6 Milliarden Euro im Jahr 2024. Diese Entwicklung müsse gebremst werden. „Auch hier werden Tarifsteigerungen 1:1 an die Krankenkassen weitergegeben. Arbeitgeber haben dadurch keinerlei Anreiz, angemessene Tarifabschlüsse zu vereinbaren. Um weitere Kostensteigerungen zu verhindern, muss eine Obergrenze für das Pflegebudget eingeführt werden“, fordert der vdek.




