Städte warnen vor Kliniksterben: Bundesregierung will Soforthilfe zugunsten der Krankenkassen kürzen

Deutscher Städtetag kritisiert Umverteilung der zugesagten 4 Milliarden Euro – „Krankenhäuser dürfen nicht die Finanzlücken der Krankenkassen stopfen“

Der Deutsche Städtetag hat die Pläne der Bundesregierung scharf kritisiert, einen erheblichen Teil der ursprünglich zugesagten 4 Milliarden Euro Soforthilfe für Krankenhäuser zur Deckung der Defizite der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu verwenden. Hauptgeschäftsführer Christian Schuchardt warnte vor einem „ungesteuerten Krankenhaussterben“ und einer weiteren Verschärfung der ohnehin prekären wirtschaftlichen Lage vieler Kliniken. „Inzwischen schreiben über 80 Prozent der Kliniken in Deutschland rote Zahlen und etliche haben schon Insolvenz angemeldet. Deshalb ist es völlig unverständlich, dass jetzt ein erheblicher Teil der zugesagten Soforthilfe durch die Hintertür wieder umgeleitet werden soll, um Löcher bei den Krankenkassen zu stopfen“, so Schuchardt.

Ursprünglich war die Soforthilfe als Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023 vorgesehen. Durch eine Deckelung der Budgetsteigerungen ab 2026 würden die Mittel den Krankenhäusern nun „de facto wieder entzogen“, so der Städtetag. Besonders kritisch sei, dass die Maßnahme nicht nur einmalig, sondern dauerhaft die Einnahmen der Krankenhäuser begrenze. „Die neue Regelung würde fortlaufend die Einnahmen der Krankenhäuser drosseln und ihre Finanznot weiter verschärfen. Das eigentliche Ziel der Krankenhausreform – eine planvolle und strukturierte Reduzierung von Standorten – wird so verfehlt“, warnte Schuchardt weiter.

Die Städte selbst stünden bereits unter erheblichem Druck. Laut Städtetag summierten sich die kommunalen Haushaltsdefizite auf über 30 Milliarden Euro, während viele Kommunen hohe Zuschüsse zur Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs leisten müssten – teils in dreistelliger Millionenhöhe. „Die Städte können bei den Krankenhäusern nicht länger den Ausfallbürgen spielen. Wir fordern vom Bund, die geplante Begrenzung der Krankenhausbudgets nicht umzusetzen“, so Schuchardt abschließend.

Hintergrund:
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages befasste sich am 3. November 2025 mit einem sogenannten „Huckepackgesetz“, das an das Gesetz zur Entbürokratisierung in der Pflege gekoppelt wurde. Darin enthalten ist eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD, mit dem die Soforthilfe für Kliniken zugunsten der Krankenkassen gekürzt werden soll. Trotz dieser Umverteilung warnen die Kassen weiterhin vor Beitragserhöhungen im kommenden Jahr.