Orthopäden und Unfallchirurgen lehnen neue GOÄ ab
Fachverbände fordern Aufschub der Abstimmung und warnen vor massiven Honorareinbußen
Die geplante Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄneu) sorgt für Unmut in der orthopädisch-unfallchirurgischen Fachwelt. Obwohl die überarbeitete GOÄ bereits beim Deutschen Ärztetag Ende Mai in Leipzig zur Abstimmung kommen könnte, sprechen sich führende Fachgesellschaften und Berufsverbände klar gegen die aktuelle Fassung aus.
In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 6. Mai 2025 richten sich die DGOU, DGOOC, DGU, der BVOU sowie weitere Fachgesellschaften und Berufsverbände an den Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt. Ihre Kernkritikpunkte:
- Honorareinbußen von 10 bis 20 Prozent für das gesamte Fach Orthopädie und Unfallchirurgie, sowohl im konservativen als auch im operativen Bereich.
- Fehlender Inflationsausgleich, der trotz steigender Praxiskosten nicht berücksichtigt wurde.
- Mangelde Transparenz im Abstimmungsprozess zwischen BÄK, PKV-Verband und Fachgesellschaften.
Trotz jahrelanger Mitarbeit an der Novellierung sehen sich die Verbände durch die Endfassung von 2024 übergangen. Die Version weiche „erheblich“ von den gemeinsam entwickelten Kalkulationsgrundlagen ab.
Die unterzeichnenden Verbände – darunter auch die AE – Deutsche Gesellschaft für Endoprothetik, die D.A.F., die Deutsche Gesellschaft für Handchirurgie sowie der BVASK – fordern daher einen zeitlichen Aufschub der Abstimmung beim Ärztetag. Sie sehen „zwingenden Gesprächsbedarf“, um eine wirtschaftlich tragfähige und fachlich akzeptierte Gebührenordnung zu erarbeiten.
Die GOÄ stammt in ihrer gültigen Fassung aus dem Jahr 1996 und ist seit langem reformbedürftig. Ziel der neuen GOÄ ist es, eine betriebswirtschaftlich belastbare und medizinisch zeitgemäße Grundlage für die Abrechnung ärztlicher Leistungen bei Privatversicherten zu schaffen. Doch ohne Einbindung und Zustimmung der Fachärzteschaft drohe die Reform erneut zu scheitern.




