DGOU kritisiert Zweitmeinungspläne: EndoCert als Alternative zur Doppelprüfung
Fachgesellschaft warnt vor neuer Bürokratiewelle – Qualitätszertifizierung als wirksameres Instrument zur Indikationssteuerung
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) positioniert sich klar gegen die jüngsten Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit. Die Kommission hatte im Rahmen ihrer Sparvorgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verpflichtende Zweitmeinungsverfahren für Hüft- und Knieendoprothesen ins Spiel gebracht. Die DGOU bewertet diesen Ansatz als unnötige Doppelprüfung und plädiert stattdessen für eine verpflichtende Anwendung etablierter Qualitätssicherungssysteme wie EndoCert. Nach Auffassung der Fachgesellschaft ist nicht die bloße Reduktion von Fallzahlen, sondern die leitliniengerechte Indikationsstellung der entscheidende Qualitätsfaktor.
Im Kontext der aktuellen Reformdiskussion zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung begrüßt die DGOU grundsätzlich das Ziel, Einsparpotenziale im Gesundheitswesen zu identifizieren. Kritisch bewertet sie jedoch den Vorschlag, bei planbaren Eingriffen wie Knie- und Hüftendoprothesen eine verpflichtende Zweitmeinung einzuführen.
Nach Auffassung der Fachgesellschaft basiert dieser Ansatz auf der Annahme, dass ein erheblicher Anteil der Eingriffe medizinisch nicht notwendig sei. Diese pauschale Einschätzung greife jedoch zu kurz. Entscheidend für die Versorgungsqualität sei nicht die Anzahl der Operationen, sondern die korrekte und leitliniengerechte Indikationsstellung. Bernd Kladny betont, dass mit EndoCert bereits seit über einem Jahrzehnt ein etabliertes Qualitätssicherungssystem existiere, das genau diese Anforderungen erfülle. Zertifizierte Zentren seien verpflichtet, Indikationsentscheidungen transparent, überprüfbar und evidenzbasiert zu treffen. Gleichzeitig würden sie regelmäßig auditiert.
„Der Generalverdacht, in Deutschland würden zu viele Hüft- und Kniegelenke operiert, hilft weder Patientinnen und Patienten noch der Versorgungsqualität“, so Kladny. Eine verpflichtende Zweitmeinung würde hingegen zusätzliche bürokratische Belastungen schaffen und Ressourcen binden, ohne einen nachweisbaren Qualitätsgewinn zu liefern. Auch Holger Haas weist auf die praktischen Auswirkungen hin. Für viele Betroffene sei der Gelenkersatz eine medizinisch notwendige Maßnahme zur Wiederherstellung von Mobilität und Lebensqualität. Verzögerungen durch zusätzliche Prüfverfahren könnten zu gesundheitlichen Verschlechterungen führen.
Im Zentrum der Argumentation steht daher die konsequente Nutzung bestehender Qualitätsinstrumente. Georgi Wassilew hebt hervor, dass die EndoCert-Initiative klare Anforderungen an Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität definiere. Die Einhaltung dieser Standards werde jährlich im Rahmen von Vor-Ort-Audits überprüft. Ein wesentliches Defizit sieht die DGOU aktuell im freiwilligen Charakter der Zertifizierung. Weniger als die Hälfte der endoprothetisch tätigen Kliniken in Deutschland ist bislang zertifiziert. Ursachen sind unter anderem der organisatorische Aufwand und die damit verbundenen Kosten.
Vor diesem Hintergrund fordert die Fachgesellschaft eine verpflichtende Zertifizierung aller Kliniken, die Hüft- und Knieendoprothesen implantieren. Dies sei ein wirksamerer Ansatz zur Qualitätssicherung als zusätzliche Zweitmeinungsverfahren und könne gleichzeitig zur Standardisierung und Transparenz in der Versorgung beitragen.
Für Krankenhäuser ergibt sich daraus eine strategische Relevanz: Mit Blick auf die Krankenhausreform und steigende Qualitätsanforderungen könnte die Zertifizierung perspektivisch nicht nur regulatorisch erforderlich werden, sondern auch eine zentrale Rolle im Wettbewerb um Patienten und Leistungsaufträge spielen.






