Niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser sollen ambulante fachärztliche Leistungen erbringen können

Als Kerngedanke einer guten und funktionierenden sektorenübergreifenden Versorgung sollen die Möglichkeiten der Krankenhäuser zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung erweitert und verstetigt werden.

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