DGKH fordert einheitliche Hygienestandards bei Ambulantisierung

Stellungnahme warnt vor sektoralen Unterschieden in der Infektionsprävention und sieht Risiken für Patientensicherheit im Zuge der Verlagerung stationärer Leistungen

Bild von Tung Nguyen auf PixabayDie Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH) hat am 26. Mai 2026 eine Stellungnahme zur sektorenübergreifenden Angleichung der Infektionsprävention im Zuge der Ambulantisierung stationärer Leistungen veröffentlicht. Hintergrund ist die zunehmende Verlagerung medizinischer Eingriffe vom stationären in den ambulanten Sektor, unter anderem durch die Erweiterung des AOP-Katalogs. Die DGKH fordert, dass Hygienestandards unabhängig vom Versorgungssektor ausschließlich am Infektionsrisiko der Prozedur ausgerichtet werden müssen.

Infektionsrisiko als prozedurabhängiger Maßstab

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeine und Krankenhaus-Hygiene (DGKH) positioniert sich in ihrer aktuellen Stellungnahme klar zur fortschreitenden Ambulantisierung medizinischer Leistungen im deutschen Gesundheitswesen. Während die Fachgesellschaft die politische Zielsetzung einer effizienteren, wohnortnäheren und sektorenübergreifenden Versorgung grundsätzlich unterstützt, warnt sie zugleich vor möglichen strukturellen Risiken für die Infektionsprävention.

Kern der Argumentation ist die Feststellung, dass das Infektionsrisiko nicht vom Behandlungsort, sondern von der Art der medizinischen Prozedur bestimmt wird. Faktoren wie Invasivität des Eingriffs, Eintrittspforten für Mikroorganismen, Hautantisepsis, mikrobiologische Belastung des Operationsfeldes sowie patientenspezifische Risikofaktoren seien entscheidend. Diese Einflussgrößen bestünden unabhängig davon, ob ein Eingriff im Krankenhaus, in einem ambulanten OP-Zentrum, in einer Praxisklinik oder in einem medizinischen Versorgungszentrum durchgeführt werde. Damit widerspricht die DGKH implizit einer sektoralen Differenzierung von Hygienestandards.

Unterschiede in Struktur, Kontrolle und Fachkompetenz

Besondere Aufmerksamkeit widmet die Stellungnahme den bestehenden Unterschieden in der praktischen Umsetzung von Infektionsprävention zwischen stationären und ambulanten Strukturen. Während Krankenhäuser in der Regel über etablierte Hygieneorganisationen, Hygienefachpersonal und eine regelmäßige Überwachung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst verfügen, sei die Situation im ambulanten Bereich heterogener. Die DGKH kritisiert insbesondere Unterschiede in Prüftiefe, Prüffrequenz und Bewertungsstandards der infektionshygienischen Überwachung durch Gesundheitsbehörden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der begrenzten Verfügbarkeit ärztlicher Hygienekompetenz in Deutschland. Mit wenigen hundert Fachärztinnen und Fachärzten für Hygiene und Umweltmedizin sowie Zusatzweiterbildungen im Bereich Krankenhaushygiene sieht die DGKH eine strukturelle Engpasssituation. Diese betreffe die fachliche Bewertung komplexer Eingriffe, baulich-funktioneller Anforderungen sowie die Aufbereitung von Medizinprodukten im ambulanten Bereich.

Auch die baulichen Voraussetzungen werden thematisiert. Während stationäre Einrichtungen für operative Eingriffe häufig über voll ausgestattete OP-Trakte verfügen, bestehen im ambulanten Bereich differenzierte Anforderungen, die abhängig von der Eingriffskategorie variieren. Die DGKH betont, dass diese Unterschiede jedoch nicht zu abweichenden Hygienestandards führen dürften, wenn vergleichbare invasive Leistungen erbracht werden.

Forderung nach sektorenübergreifender Gleichbehandlung

Besonders relevant sei dies bei sogenannten Klinik-MVZ-Strukturen, in denen stationäre und ambulante Versorgung organisatorisch eng verbunden sind. Hier fordert die DGKH eine konsequente Orientierung der Hygienestandards am medizinischen Risiko und nicht am Abrechnungssystem. Unterschiedliche Bewertungen identischer Eingriffe könnten Fehlanreize setzen und zu einer Verlagerung in weniger streng kontrollierte Bereiche führen.

Als zentrale Handlungsempfehlungen formuliert die Fachgesellschaft unter anderem eine Vereinheitlichung der Überwachungsstandards durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst, den Ausbau fachlicher Hygienestrukturen in ambulanten Einrichtungen sowie eine systematische Infektionssurveillance auch außerhalb des stationären Bereichs. Zudem fordert die DGKH eine stärkere Verankerung der Hygiene in Ausbildung und Studium sowie den Ausbau universitärer Strukturen im Fachgebiet Hygiene und Umweltmedizin.

In der Gesamtschau versteht die DGKH die Ambulantisierung nicht als reines Effizienzprojekt, sondern als Transformationsprozess, der zwingend mit einer sektorenübergreifend einheitlichen Infektionsprävention begleitet werden müsse. Andernfalls drohten qualitative Unterschiede in der Patientensicherheit zwischen Versorgungssektoren, die aus fachlicher Sicht nicht begründbar seien.

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