Ärzteverbände warnen vor Scheitern der Ambulantisierung durch widersprüchliche Rahmenbedingungen

BDA, BDC und BDI fordern vor Deutschem Ärztetag rechtliche und wirtschaftliche Nachbesserungen

Bild von Tung Nguyen auf PixabayDie politisch angestrebte Ambulantisierung medizinischer Leistungen droht nach Einschätzung führender ärztlicher Berufsverbände an unzureichenden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu scheitern. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA), der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) sowie der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) haben deshalb im Umfeld des Deutschen Ärztetages gemeinsame Forderungen für eine verlässliche sektorenübergreifende Versorgung formuliert.

Nach Angaben der Verbände wurden zwei entsprechende Anträge vom Deutschen Ärztetag beschlossen, ein weiterer Antrag zur vertieften Beratung an das Präsidium überwiesen. Die Organisationen sehen darin eine Bestätigung ihrer Kritik an der aktuellen Ausgestaltung gesundheitspolitischer Reformen.

Verbände sehen strukturelle Widersprüche bei Hybrid-DRGs

Im Mittelpunkt der Kritik stehen die sogenannten Hybrid-DRGs, die seit 2024 die ambulante Durchführung ausgewählter bislang stationär erbrachter Operationen ermöglichen sollen. Nach Auffassung der Verbände berücksichtigt die aktuelle Vergütungssystematik jedoch die tatsächlichen Kostenstrukturen nicht ausreichend.

Besonders problematisch sei, dass die Leistungen des Hybrid-DRG-Katalogs inzwischen auch kurzstationäre Aufenthalte mit bis zu zwei Behandlungstagen umfassen, während die Vergütung perspektivisch auf das Niveau rein ambulanter Leistungen abgesenkt werden solle. Aus Sicht der Verbände entsteht dadurch ein ökonomischer Widerspruch, der die gewünschte Verlagerung medizinischer Leistungen in den ambulanten Bereich erschweren könnte.

Die Verbände warnen davor, dass wirtschaftlich nicht tragfähige Rahmenbedingungen dazu führen könnten, dass Krankenhäuser und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte entsprechende Leistungen künftig nicht mehr anbieten.

Rechtliche Unsicherheiten erschweren sektorenübergreifende Kooperationen

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die geplante Reform des Statusfeststellungsverfahrens. Die Verbände fordern mehr Rechtssicherheit für ärztliche Kooperationsmodelle zwischen ambulantem und stationärem Bereich.

Nach ihrer Einschätzung besteht derzeit das Risiko, dass ärztliche Tätigkeiten in sektorenübergreifenden Versorgungsformen als Scheinselbstständigkeit bewertet werden könnten. Dies gefährde moderne Kooperationsstrukturen und erschwere insbesondere ambulante Operationsmodelle.

Die Verbände betonen, dass eine sektorenübergreifende Versorgung nur funktioniere, wenn rechtliche Rahmenbedingungen eindeutig definiert und praxistauglich ausgestaltet seien.

Kritik an Bewertung der neuen GOÄ

Zudem kritisieren BDA, BDC und BDI die politische Diskussion um die geplante Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Nach Auffassung der Verbände werden mögliche Einsparpotenziale bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen bislang unzureichend berücksichtigt.

Durch standardisierte und digitalisierte Abrechnungsprozesse könnten erhebliche Effizienzgewinne entstehen, etwa durch automatisierte Prüfverfahren und geringeren Verwaltungsaufwand. Diese Entlastungen müssten nach Ansicht der Verbände in die wirtschaftliche Gesamtbewertung der GOÄ-Reform einbezogen werden.

Die Organisationen fordern insgesamt eine stärkere Abstimmung von Vergütungssystemen, rechtlichen Rahmenbedingungen und gesundheitspolitischen Zielsetzungen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Ambulantisierung zwar politisch beschlossen werde, in der Versorgungspraxis jedoch nicht umgesetzt werden könne.

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