Regelmäßige Begutachtungen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach § 275d SGB V

Richtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen () nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 SGB V

Diese Richtlinie wurde vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkas-sen (MDS) unter fachlicher Beteiligung der Medizinischen Dienste und des Sozialmedizinischen Dienstes Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erstellt und nach ordnungsgemäßer Durchführung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens und im Beirat für MDK-Koordi-nierungsfragen auf Grundlage von § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB V in Verbindung mit § 414 Absatz 2 Satz 3 SGB V am 26. Februar 2021 erlassen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinie am 20. Mai 2021 genehmigt

Download: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe (MDK Westfalen-Lippe) (PDF, 158KB)


Siehe auch:

Antragsformulare pro OPS
Für jede Antragsart ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Je Antragsart sind alle zu prüfenden OPS-Kodes (Sammelantrag) anzugeben. Ausnahme siehe speziell gekennzeichnete OPS-Kodes, gemäß Anlage 2 zur StrOPS-Richtlinie.

Antrag auf Begutachtung der Einhaltung von OPS-Strukturmerkmalen gemäß § 275d Absatz 1 Satz 1 SGB V

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