Neue 1 %-Prüfquote soll nur rund 100 Kliniken entlasten
Ab 90 % unbeanstandeter MD-Prüfungen sinkt die Quote ab 2027 auf 1 % – praktischer Effekt bleibt nach Berechnungen des Änderungsantrags gering
Für Krankenhäuser mit besonders hoher Abrechnungsqualität soll ab 1. Januar 2027 eine neue Prüfquotenklasse nach § 275c SGB V eingeführt werden. Erreichen mindestens 90 % der vom Medizinischen Dienst geprüften Schlussrechnungen den Status „unbeanstandet“, soll die quartalsbezogene Prüfquote künftig nur noch 1 % betragen. Nach den Berechnungen im Änderungsantrag dürfte diese Entlastung allerdings nur etwa 100 Krankenhäuser erreichen.
Die Regelung soll über einen Änderungsantrag der Regierungskoalition in das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Notfallversorgung eingebracht werden, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Sie setzt eine zuvor angekündigte Protokollerklärung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz um. Noch handelt es sich damit um eine geplante Gesetzesänderung und nicht um geltendes Recht.
Die geplante Systematik schafft oberhalb der bisherigen niedrigsten Prüfquote eine zusätzliche Stufe:
ab 90 % unbeanstandete Rechnungen: Prüfquote bis zu 1 %
80 bis unter 90 %: Prüfquote bis zu 5 %
Pro betroffenem Krankenhaus sollen dadurch im Durchschnitt lediglich etwa 30 Krankenhausrechnungen pro Jahr weniger geprüft werden…




