DKG: MD-Prüfungen kosten Kliniken 245 Millionen Euro im Jahr
Verband begrüßt 1 %-Prüfquote und Ende der Hybrid-DRG – warnt aber vor insgesamt steigender Prüflast und Fallzusammenführung
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verbindet ihre Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz mit neuen Zahlen zum Aufwand der MD-Prüfungen. Nach einer aktuellen repräsentativen Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) binden die Abrechnungsprüfungen bundesweit rund 4.000 Klinikbeschäftigte und verursachen jährlich etwa 245 Millionen Euro Personalkosten. Zugleich begrüßt die DKG einzelne Änderungsanträge der Regierungsfraktionen – darunter die neue 1 %-Prüfquote für besonders unauffällige Häuser, den Rechnungszuschlag und die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG ab 2028.
Die grundsätzliche Kritik des Verbands bleibt jedoch bestehen. Aus Sicht der DKG reichen die vorgesehenen Entlastungen nicht aus, solange Prüfquoten insgesamt steigen und weitere Regelungen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen.
DKI: 98 Prozent der Kliniken erwarten mehr MD-Prüfungen
Nach Angaben der DKG erwarten 98 Prozent der befragten Krankenhäuser, dass die Zahl der MD-Prüfungen im kommenden Jahr weiter zunimmt. Mehr als die Hälfte der Häuser habe bereits 2026 zusätzliches Personal eingestellt oder plane entsprechende Verstärkungen, um den erwarteten Mehraufwand bewältigen zu können. DKG-Vorstandsvorsitzender Dr. Gerald Gaß spricht in diesem Zusammenhang von einer ausgeprägten „Misstrauenskultur“ im Verhältnis zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern. Seine Kritik richtet sich nicht nur gegen die Zahl der Prüfungen, sondern auch gegen die Struktur des Systems: Der Medizinische Dienst prüfe im Auftrag der Krankenkassen, während zugleich erhebliche Interpretationsspielräume bei komplexen medizinischen und abrechnungsrechtlichen Fragen bestünden.
Die DKG weist darauf hin, dass Beanstandungen nicht automatisch Falschabrechnungen bedeuten. Häufig gehe es um unterschiedliche Bewertungen etwa zur Notwendigkeit eines stationären Aufenthalts, zum Aufnahmezeitpunkt oder zur möglichen früheren Entlassung.
1 %-Prüfquote wird begrüßt – Gesamtniveau steigt dennoch
Positiv bewertet die DKG die geplante neue Prüfquotenklasse ab 2027. Krankenhäuser, bei denen mindestens 90 Prozent der geprüften Schlussrechnungen unbeanstandet bleiben, sollen künftig nur noch einer maximalen Prüfquote von 1 Prozent unterliegen. Nach Einschätzung der DKG ist dieser Schritt grundsätzlich geeignet, Häuser mit hoher Abrechnungsqualität zu entlasten. Gleichzeitig warnt die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Henriette Neumeyer davor, die Wirkung zu überschätzen.
Die DKG sieht zudem ein strukturelles Problem darin, dass Krankenkassen durch ihre Prüfauswahl mittelbar beeinflussen könnten, wie leicht ein Krankenhaus die Schwelle von 90 Prozent unbeanstandeten Rechnungen erreicht. Gerade bei komplexen Fällen mit medizinischem Bewertungsspielraum könne die neue Entlastungsstufe deshalb für viele Häuser schwer erreichbar bleiben.
Rechnungszuschlag entlastet, löst Unterfinanzierung aber nicht
Auch den vorgesehenen Rechnungszuschlag bewertet die DKG grundsätzlich positiv. Er verschaffe den Krankenhäusern kurzfristig finanziellen Spielraum, kompensiere den bisherigen Zuschlag nach Einschätzung des Verbands jedoch nur teilweise und löse die strukturelle Unterfinanzierung nicht.
Die DKG hält deshalb an ihrer Grundforderung fest: Wenn zusätzliche Finanzmittel ausbleiben, müsse zumindest der bürokratische Aufwand deutlich reduziert werden. Bereits im Frühjahr hatte der Verband vor weiteren finanziellen Belastungen durch das GKV-Sparpaket gewarnt und einen stärkeren Abbau von Bürokratie gefordert.
DKG begrüßt Auslaufen der Hybrid-DRG ab 2028
Zustimmung gibt es auch für die geplante Abschaffung der Hybrid-DRG zum 1. Januar 2028. Die DKG bewertet den Wechsel hin zu Kurzzeitfallpauschalen grundsätzlich als sinnvoll.
Damit folgt der Verband einer Linie, die stärker zwischen echten ambulanten Leistungen und kurzstationären Krankenhausfällen unterscheiden soll. Die Hybrid-DRG würde nach den derzeitigen Änderungsanträgen 2027 bereits teilweise zurückgenommen: Fälle ohne Übernachtung sollen künftig auf ambulantem Vergütungsniveau abgerechnet werden, während Hybrid-DRG für Fälle mit mindestens einer Übernachtung zunächst bestehen bleiben sollen.
Ab 2028 sollen Kurzzeitfallpauschalen diese Funktion im Krankenhaus übernehmen.
Krankenhausübergreifende Fallzusammenführung bleibt zentraler Streitpunkt
Deutlich ablehnend positioniert sich die DKG dagegen zur geplanten krankenhausübergreifenden Fallzusammenführung. Sie soll trotz der Änderungsanträge Bestandteil des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes bleiben.
Nach Auffassung der DKG verändert die Regelung nicht nur einzelne Abrechnungsdetails, sondern greift in die Falldefinition als zentrale Grundlage des DRG-Systems ein. Problematisch sei insbesondere, dass die Vergütung eines Krankenhauses von späteren Behandlungen, Dokumentationen und Kodierungen eines anderen Hauses abhängen könne, auf die das zuerst behandelnde Krankenhaus keinen Einfluss habe. Die DKG fordert deshalb, die krankenhausübergreifende Fallzusammenführung vollständig aus dem Gesetz zu streichen.




