Medizinischer Dienst bestätigt 2.700 schadenskausale Behandlungsfehler
97 Todesfälle und 150 Never Events – Medizinischer Dienst fordert verpflichtendes Meldesystem und mehr Offenheit
Der Medizinische Dienst hat 2025 bundesweit 11.735 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In 3.098 Fällen bestätigten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden, in 2.700 Fällen war dieser auch ursächlich für den festgestellten Schaden. Bei 97 Patienten führte der Fehler zum Tod oder trug wesentlich dazu bei.
Damit bestätigte sich bei rund jedem vierten untersuchten Verdachtsfall nicht nur ein Behandlungsfehler, sondern auch ein daraus entstandener Gesundheitsschaden. Allerdings sind die Begutachtungszahlen nach Angaben des Medizinischen Dienstes nicht repräsentativ für das tatsächliche Fehlergeschehen im deutschen Gesundheitswesen. Die Statistik erfasse lediglich Fälle, bei denen ein konkreter Verdacht zur Begutachtung vorgelegt wurde.
Wissenschaftliche Untersuchungen gehen laut Medizinischem Dienst davon aus, dass es bei etwa zwei bis vier Prozent der stationären Behandlungen zu vermeidbaren Schadensereignissen kommt. Auf Deutschland übertragen entspräche dies einer Größenordnung von 350.000 bis 700.000 Ereignissen pro Jahr.
Medizinischer Dienst beziffert mögliche Folgekosten auf Milliarden
Neben den gesundheitlichen Folgen rückt der Medizinische Dienst die wirtschaftliche Dimension in den Mittelpunkt. Zusätzliche Behandlungen, längere Krankenhausaufenthalte, dauerhafte Gesundheitsschäden und daraus resultierende Pflegebedürftigkeit verursachten aus Sicht des MD erhebliche Folgekosten.
Unter Bezugnahme auf Schätzungen der OECD, wonach in hochentwickelten Ländern rund 15 Prozent der stationären Versorgungskosten auf die Folgen vermeidbarer Schadensereignisse entfallen, errechnet der Medizinische Dienst für Deutschland eine Größenordnung von 16,7 Milliarden Euro für 2025. Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Hochrechnung und nicht um tatsächlich ermittelte Kosten deutscher Behandlungsfehler.
„Mehr Patientensicherheit ist deshalb auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitswesens“, erklärt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.
150 Never Events in den Gutachten festgestellt
Besonderen Handlungsbedarf sieht der Medizinische Dienst bei sogenannten Never Events. 2025 wurden 150 solcher Ereignisse in den Gutachten identifiziert. Im Vorjahr waren es 134.
Dazu zählen beispielsweise schwerwiegende Medikationsfehler, nach Operationen unbeabsichtigt im Körper verbliebene Fremdkörper sowie Patienten- und Seitenverwechslungen. Das wiederholte Auftreten gleicher schwerwiegender Fehler deutet nach Auffassung des Medizinischen Dienstes auf systematische Risiken in Versorgungsprozessen hin.
Gefordert wird deshalb ein obligatorisches, pseudonymisiertes und sanktionsfreies Meldesystem für Never Events. Die Meldungen sollen ausschließlich der Verbesserung der Patientensicherheit dienen und von Haftungsfragen getrennt werden.
Darüber hinaus fordert der Medizinische Dienst eine gesetzliche Informationspflicht. Leistungserbringer sollen Patienten zeitnah informieren müssen, wenn während einer Behandlung ein unerwünschtes Ereignis eingetreten ist und Anhaltspunkte für einen möglichen Behandlungsfehler bestehen.
Zwei Drittel der Vorwürfe betreffen stationäre Versorgung
Von den 2025 untersuchten Behandlungsfehlervorwürfen entfielen 7.633 Fälle auf die stationäre Versorgung, überwiegend Krankenhäuser. Im ambulanten Bereich wurden 4.073 Fälle untersucht.
Mit 3.476 Fällen beziehungsweise 29,6 Prozent entfiel der größte Anteil der Vorwürfe auf Orthopädie und Unfallchirurgie. Es folgten Innere Medizin und Allgemeinmedizin mit 1.246 Fällen, Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 1.099 Fällen, Zahnmedizin mit 1.043 Fällen sowie Allgemein- und Viszeralchirurgie mit 961 Fällen. Weitere 776 Vorwürfe betrafen die Pflege.
Der Medizinische Dienst warnt jedoch ausdrücklich davor, aus diesen Häufungen Rückschlüsse auf die Sicherheit einzelner Fachgebiete zu ziehen. Fehler bei operativen Eingriffen seien für Patienten beispielsweise leichter erkennbar und würden deshalb häufiger als Verdachtsfälle gemeldet.




