Krankenhaus sei nicht gehindert, im Laufe des Rechtsstreits zur Begründung seiner Forderung eine nach dem tatsächlichen Ablauf unzutreffende Kodierung gegen eine zutreffende Kodierung auszutauschen

L 1 KR 195/18 | Landessozialgericht Berlin-, Urteil vom 27.01.2021

Streitet ein mit der über die sachlich-rechnerische Richtigkeit der und legt dabei den vollständigen Behandlungsablauf offen, kann es nicht gehindert sein, im Laufe des Rechtsstreits zur Begründung seiner Forderung eine nach dem tatsächlichen Ablauf unzutreffende Kodierung gegen eine zutreffende Kodierung auszutauschen

Die Krankenkasse selbst hat das Überprüfungsverfahren eingeleitet und eine Übersendung der Unterlagen an den MDK zur Prüfung veranlasst. Nachdem dann die Krankenkasse die erste aufgrund der MDK–Feststellungen moniert hatte, hat das Krankenhaus in ihrem Zwischenstandsmitteilungs-Schreiben klargestellt, dies nicht ohne weiteres akzeptieren zu wollen, sondern den Fall selbst noch einmal prüfen zu wollen. Ein Vertrauen der Krankenkasse darauf, dass die Klinik dabei keine andere als die in der ursprünglichen Schlussrechnung zunächst vorgenommenen Kodierung vornehmen würde, konnte sich nicht bilden, nachdem die Krankenkasse diese Kodierung selbst für unzutreffend angegriffen hatte. […]

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