BV Geriatrie: Frist von rund vier Wochen angesichts der Pandemie zu knapp bemessen

Zur Veröffentlichung der Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes

Die jetzt veröffentlichte Strukturprüfungsrichtlinie des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) kann die Anzahl der Einzelfallprüfungen deutlich reduzieren. Die Umsetzung erfolgt allerdings viel zu kurzfristig.

Der begrüßt grundsätzlich die Einführung von Strukturprüfungen in Krankenhäusern und erwartet, dass es dadurch in der Prüfpraxis zu einer deutlichen Verringerung der Einzelfallprüfungen kommt. Allerdings kritisiert der Verband die kurzfristige Inkraftsetzung der Richtlinie. Statt der ursprünglich geplanten knapp drei Monate haben die Krankenhäuser real nur noch vier Wochen Zeit, um die entsprechenden Anträge zu stellen.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hat die Richtline zur regelmäßigen zur Einhaltung von Strukturmerkmalen von OPS-Kodes nach () – statt wie geplant bereits im Februar 2021 – am heutigen Tag veröffentlicht. Aus Sicht des Bundesverbandes Geriatrie ist die damit einhergehende Verkürzung der Antragszeiten für Krankenhäuser insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen -Pandemie nicht akzeptabel und auch nicht nachvollziehbar. Nachdem sich die Veröffentlichung der entsprechenden Richtlinie Woche für Woche verzögert hat, wäre zumindest eine angemessene Fristverlängerung zu erwarten gewesen. „Wir haben uns angesichts der hohen Belastung der Krankenhäuser und der fortschreitenden Zeit gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit dafür eingesetzt, den Start der Strukturprüfungen auf das kommende Jahr zu verschieben“, so Dirk van den Heuvel, des Bundesverbandes Geriatrie. […]

Pressemitteilung: Bundesverband Geriatrie e.V. (PDF, 105KB)

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