Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG): AOK kritisiert Verwässerung zentraler Reformziele
Dr. Carola Reimann begrüßt Investitionszusagen, warnt aber vor Ausweitung von Ausnahmeregelungen – Qualität und Patientenschutz dürfen nicht geopfert werden
Mit dem Referentenentwurf für das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) liegen nun konkretisierte Anpassungen zur geplanten Krankenhausreform vor. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, begrüßt in einer ersten Reaktion die klärenden Elemente des Entwurfs, äußert jedoch auch deutliche Kritik an der Aufweichung zentraler Qualitätsvorgaben.
„Es ist gut, dass mit Vorlage des Entwurfs zum Krankenhausreformanpassungsgesetz jetzt mehr Klarheit über die geplanten Anpassungen an der Krankenhausreform herrscht“, erklärt Reimann. Besonders begrüßt sie die klare Zusage des Bundes, die notwendigen Umbaukosten zur Modernisierung der Krankenhäuser mit Steuermitteln zu finanzieren. Auch der Aufschub bei der Einführung der Vorhaltekostenfinanzierung sei ein sinnvoller Schritt:
„So kann der Webfehler einer noch immer bestehenden Fallfixierung noch korrigiert werden. Gebraucht wird ein System für eine bedarfsorientierte Vorhaltefinanzierung, damit Planungsentscheidungen und Finanzierung miteinander verknüpft werden.“
Die AOK fordert, die Vertragspartner auf Bundesebene sollten schnell mit der Weiterentwicklung einer tragfähigen Vorhaltefinanzierung beauftragt werden.
Deutlich kritischer äußert sich Reimann zu den geplanten Erweiterungsregelungen bei Ausnahmen von Qualitäts- und Erreichbarkeitsvorgaben. Diese seien geeignet, das im KHVVG (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz) ursprünglich verfolgte Ziel einer qualitätsorientierten Krankenhausstruktur zu verwässern.
„Die geplanten Ausnahmeregelungen müssen deutlich eingegrenzt werden“, fordert Reimann mit Nachdruck.
Aus Sicht der AOK sei es nicht hinnehmbar, dass unter dem Deckmantel der Erreichbarkeit auch Krankenhäuser mit unterdurchschnittlicher Ergebnisqualität erhalten bleiben sollen. Reimann betont:
„Sollten Ausnahmen zu unterdurchschnittlicher Ergebnisqualität führen, wären den Versicherten auch längere Anfahrtswege zu Krankenhäusern mit besserer Qualität zuzumuten.“
Die Versorgungsqualität müsse weiterhin höchstes Ziel der Reform bleiben – auch wenn dies regional zu Veränderungen führe.




