Krankenhaus-Kooperationen und Leistungsgruppen: OVG NRW und BSG schärfen rechtliche Anforderungen
Neue Rechtsprechung zur Krankenhausreform: OVG NRW und BSG konkretisieren Vorgaben zu Leistungsgruppen, Drittleistungen und sozialversicherungsrechtlichen Risiken bei Kooperationen
Auf Basis der Analyse von Solidaris rückt die aktuelle Rechtsprechung die Anforderungen an Krankenhauskooperationen und die rechtssichere Erbringung von Leistungsgruppen in den Mittelpunkt. Ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG NRW, 26. Mai 2025 – 13 B 356/25) sowie weitere Entscheidungen (u.a B 12 BA 4/23 R des Bundessozialgerichts (BSG) verdeutlichen, unter welchen Voraussetzungen Krankenhäuser Leistungen über externe Partner erbringen dürfen – und welche sozialversicherungsrechtlichen Risiken bestehen.







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