Schleswig-Holstein passt Klinikgesetz an Bundesreform an

Kabinett um Kerstin von der Decken beschließt Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein hat eine umfassende Anpassung des Krankenhausrechts auf den Weg gebracht. Das Kabinett stimmte einem Gesetzentwurf zur Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes zu, um die Vorgaben der Bundesreform umzusetzen. Wie das Gesundheitsministerium mitteilte, sollen Versorgung, Planung und Finanzierung künftig stärker verzahnt werden.

Mit dem Kabinettsbeschluss zur Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes stellt Schleswig-Holstein die Weichen für die Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform auf Landesebene. Ziel ist es, die stationäre Versorgung zukunftsfähig, wirtschaftlich tragfähig und krisenresilient auszurichten. Gleichzeitig reagiert das Land damit auf tiefgreifende Veränderungen der Finanzierungs- und Planungslogik durch die Reformgesetze des Bundes.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betonte, dass die neuen bundesrechtlichen Vorgaben erheblich in bestehende Versorgungsstrukturen eingreifen. Neben veränderten Finanzierungsmechanismen führen sie zu neuen strukturellen Anforderungen und schränken die bisherigen Handlungsspielräume der Länder ein. Mit der Neufassung des Landesrechts sollen diese Vorgaben nicht nur umgesetzt, sondern zugleich landesspezifisch weiterentwickelt werden.

Ein zentraler Baustein der Reform ist die künftige Krankenhausplanung. Diese soll stärker datenbasiert erfolgen und kontinuierlich fortgeschrieben werden. Analog zum Bundesrecht wird sie auf sogenannte Leistungsgruppen ausgerichtet, die künftig maßgeblich über das Leistungsspektrum einzelner Kliniken entscheiden. Parallel dazu werden landeseigene Regelungen für psychiatrische Leistungsbereiche geschaffen, die von der Bundesreform bislang nicht erfasst sind.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf neue Rahmenbedingungen für die Versorgungsstruktur vor. Krankenhäuser sollen künftig stärker in die Pflicht genommen werden, definierte Versorgungsaufträge zu erfüllen. Gleichzeitig wird die länderübergreifende Zusammenarbeit – insbesondere mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern – ausgebaut, um Synergien in der Notfallversorgung zu nutzen.

Auch die sektorenübergreifende Versorgung rückt stärker in den Fokus. Mit der Einrichtung eines Gesundheitsversorgungsrats sollen bestehende Gremien gebündelt und Entscheidungsprozesse beschleunigt werden. Ziel ist eine engere Abstimmung zwischen stationärem und ambulantem Bereich sowie eine verbesserte Steuerung in Krisensituationen.

Weitere Maßnahmen betreffen die Krisenresilienz der Krankenhäuser. Vorgesehen sind verbindlichere Kommunikationsstrukturen, regelmäßige Alarmübungen sowie neue Anforderungen an Pandemie- und Notfallpläne. Parallel dazu wird die Investitionsfinanzierung angepasst, um Nachhaltigkeitsaspekte stärker zu berücksichtigen und die Planbarkeit für Träger zu erhöhen.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung und soll anschließend dem Landtag vorgelegt werden. Parallel laufen bereits regionale Abstimmungsprozesse mit den Kliniken, um die Grundlage für den neuen Krankenhausplan 2027 zu schaffen. Die vollständige Umsetzung der Reform ist ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen.

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