Internistenverband kritisiert Krankenhausreform: „Diese Reform ist eine Enttäuschung“
BDI sieht zentrale Probleme bei Finanzierung, Leistungsgruppen und Weiterbildung ungelöst
Nach dem Beschluss des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) im Deutschen Bundestag übt der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) deutliche Kritik an der Reform. Aus Sicht des Verbandes sind zentrale Erwartungen an eine strukturelle Neuausrichtung der Krankenhausversorgung nicht erfüllt worden. Notwendige Nachschärfungen seien im politischen Aushandlungsprozess zwischen Bund und Ländern ausgeblieben.
Der BDI hatte sich nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren intensiv in die Reformdebatte eingebracht und konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Nach Einschätzung des Verbandes sind jedoch viele fachliche Impulse der Internistinnen und Internisten unberücksichtigt geblieben. Statt einer klaren und praxistauglichen Strukturreform sei das Vorhaben im föderalen Abstimmungsprozess zunehmend abgeschwächt worden. Das Ergebnis bleibe hinter den ursprünglichen Zielen zurück und könne sowohl für Beschäftigte als auch für Patientinnen und Patienten Nachteile bringen.
Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Vorhaltefinanzierung. BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck betont, dass die geplante Vorhaltevergütung weiterhin faktisch von Fallzahlen abhängig bleibe. Damit würden zentrale Fehlanreize des bisherigen DRG-Systems nicht beseitigt. Wenn Vorhaltebudgets weiterhin an Abrechnungsdaten gekoppelt seien, bleibe der ökonomische Druck auf die Kliniken bestehen, was wiederum zu Arbeitsverdichtung im Klinikalltag führe. Zudem sei die Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung mit umfangreichen Dokumentations- und Nachweispflichten verbunden, wodurch zusätzliche bürokratische Belastungen entstünden.
Auch bei der Definition der Leistungsgruppen sieht der BDI erhebliche fachliche Defizite. Aus internistischer Sicht sei insbesondere die Streichung der ursprünglich vorgesehenen Leistungsgruppe Infektiologie problematisch. Gerade vor dem Hintergrund möglicher zukünftiger Pandemien und komplexer stationärer Infektionen könne dies negative Auswirkungen auf die Versorgung haben. Zudem fehle weiterhin eine eigenständige Leistungsgruppe Angiologie, obwohl diese als Facharztqualifikation in der Weiterbildungsordnung verankert sei. Ohne entsprechende strukturelle Abbildung drohten wichtige Spezialisierungs- und Weiterbildungsstrukturen verloren zu gehen.
Weitere Kritik richtet sich auf die geplante Ausgestaltung der Leistungsgruppe Geriatrie. Der Verband sieht die Öffnung für verschiedene Facharztgruppen kritisch, da die Behandlung hochbetagter und multimorbider Patientinnen und Patienten spezialisierte internistische oder neurologische Expertise erfordere. Aus Sicht des BDI sollten zentrale ärztliche Leitungsfunktionen deshalb Fachärztinnen und Fachärzten mit entsprechender geriatrischer Qualifikation vorbehalten bleiben.
Als weiteren zentralen Schwachpunkt der Reform bezeichnet der Verband die fehlende Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung. Nach einer BDI-Umfrage aus dem Dezember 2025 gaben 41,7 Prozent der stationär tätigen Ärztinnen und Ärzte an, dass es in ihren Kliniken keine strukturierten und aktiv begleiteten Weiterbildungszeiten gebe. Prof. Dr. Michael Buerke, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Internistinnen und Internisten im Krankenhaus im BDI, warnt daher vor zusätzlichen Problemen: Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft könnten die Weiterbildung weiter erschweren, wenn keine entsprechenden Finanzierungs- und Organisationsmodelle geschaffen würden.
Der Verband fordert deshalb eine sektorenübergreifende Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung sowie klare Rahmenbedingungen für Weiterbildungsverbünde zwischen stationären und ambulanten Einrichtungen. Dies sei besonders wichtig, da im Zuge der Reform künftig mehr Leistungen ambulant erbracht werden sollen.
Aus Sicht des BDI reicht das Krankenhausreformanpassungsgesetz damit nicht aus, um die bestehenden Herausforderungen nachhaltig zu lösen. Bund und Länder müssten die Reform zeitnah weiterentwickeln und stärker an Versorgungsqualität, Versorgungssicherheit und attraktiven Arbeitsbedingungen ausrichten. Entscheidend sei eine Vorhaltefinanzierung, die den Fallzahldruck tatsächlich reduziert, eine stabile Finanzierung der Weiterbildung sowie eine fachlich angemessene Abbildung internistischer Spezialisierungen in den Leistungsgruppen.






