Innungskrankenkassen kritisieren KHAG-Einigung als „verwässertes Reformpaket“

IKK e.V. sieht Fortschritte bei Finanzierung, warnt aber vor Abschwächung von Qualitäts- und Konzentrationszielen

Die Innungskrankenkassen (IKK e.V.) bewerten die Einigung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) grundsätzlich als Schritt hin zu mehr Rechts- und Planungssicherheit, sehen jedoch deutliche Abstriche bei den ursprünglichen Reformzielen. Nach Einschätzung von IKK-Geschäftsführer Jürgen Hohnl sei die Einigung zwar politisch tragfähig, jedoch „mit einer deutlichen Verwässerung der Qualitäts- und Konzentrationsziele erkauft“ worden. Die Reform stand nach Angaben aus dem Kassenlager zwischenzeitlich kurz vor dem Scheitern.

Im Mittelpunkt der Kritik steht die Frage, inwieweit die angestrebte strukturelle Neuordnung der Krankenhauslandschaft tatsächlich umgesetzt wird. Aus Sicht der Innungskrankenkassen drohen insbesondere durch Ausnahmeregelungen bei Leistungsgruppen, Qualitätsvorgaben und Erreichbarkeitskriterien erhebliche Einschränkungen der ursprünglich geplanten Konzentration komplexer Leistungen. Damit könne das Ziel einer stärker spezialisierten Krankenhausstruktur teilweise unterlaufen werden.

Positiv bewertet der Verband hingegen die Finanzierung des Krankenhaustransformationsfonds. Dieser werde nun vollständig aus Steuermitteln von Bund und Ländern getragen. Damit entfalle eine ursprünglich diskutierte Finanzierung über Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung und der Arbeitgeber. Die Innungskrankenkassen sehen darin eine verfassungsrechtlich korrekte Lösung, die die Beitragszahler entlaste. Gleichzeitig verweist der Verband jedoch darauf, dass die strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhausinvestitionen durch die Länder weiterhin ungelöst sei.

Besonders kritisch äußern sich die Innungskrankenkassen zur künftigen Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung. Diese sei zwar zeitlich angepasst worden, bleibe jedoch ohne ein bundeseinheitliches, von der gemeinsamen Selbstverwaltung getragenes Gesamtkonzept. Ohne eine enge Einbindung von GKV-Spitzenverband, Deutscher Krankenhausgesellschaft und Gemeinsamen Bundesausschuss bestehe die Gefahr, dass zusätzliche Finanzmittel nicht zielgerichtet zur Qualitätsverbesserung eingesetzt würden.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Nach Auffassung der IKK werde dessen Einfluss auf die Definition und Weiterentwicklung von Qualitätskriterien geschwächt. Dies könne dazu führen, dass medizinische Mindeststandards künftig stärker von regionalen Strukturinteressen beeinflusst werden und weniger von einheitlichen bundesweiten Qualitätsvorgaben.

Besondere Bedeutung messen die Innungskrankenkassen den Pflegepersonaluntergrenzen bei. Diese müssten als verbindliche Strukturvoraussetzung innerhalb der Leistungsgruppen verankert bleiben. Eine Unterschreitung dürfe aus Sicht des Verbandes nicht nur sanktioniert, sondern müsse perspektivisch auch dazu führen, dass entsprechende Leistungen nicht mehr angeboten oder abgerechnet werden können.

Trotz der Kritik betont der Verband, dass das KHAG als Zwischenschritt in einem längerfristigen Transformationsprozess zu verstehen sei. Entscheidend sei nun die konsequente Umsetzung auf Landes- und Bundesebene sowie eine stärkere Ausrichtung an Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitszielen. Die Krankenhausreform müsse, so Hohnl, an ihrem Beitrag zur Spezialisierung und Qualitätssicherung gemessen werden – nicht am Erhalt bestehender Strukturen.

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