InEK veröffentlicht Zuschlagssatz für pädiatrische Versorgung 2026
Ab 2026 gibt es einen Zuschlag für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Krankenhäusern (geregelt im Krankenhausentgeltgesetz, § 5 Absatz 3k Satz 5 KHEntgG). Das InEK hat den Satz für 2026 auf 11,692 Prozent festgelegt.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) regelt die Finanzierung für die Pädiatrie. Nach 300 Millionen Euro in 2023/24 ist ab 2027 eine dauerhafte Förderung durch höhere Vorhaltebewertungsrelationen geplant. Für 2025/26 gibt es einen Zuschlag auf die Behandlung pädiatrischer Fälle, den das InEK berechnet und veröffentlicht. Die Veröffentlichung für 2026 setzt voraus, dass das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) offiziell in Kraft tritt. Mit dem Satz können Krankenhäuser die Finanzierung der Kinder- und Jugendversorgung für 2026 planen, bevor ab 2027 die Mittel fest in die Vorhaltefinanzierung integriert sind.




