InEK veröffentlicht Liste der förderrelevanten Kinderkliniken 2026 nach § 17b Abs. 1 Satz 14 KHG

Neue gesetzliche Transparenzregel im Zuge des KHVVG stärkt Spezialisierung der Pädiatrie

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat am 1. Juli 2026 eine bundesweite Liste von Krankenhäusern veröffentlicht, die die Voraussetzungen nach § 17b Absatz 1 Satz 14 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) erfüllen. Die Veröffentlichung steht im Zusammenhang mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und soll besonders versorgungsrelevante Einrichtungen der Kinder- und Jugendmedizin sichtbar machen.

Wie das InEK mitteilt, basiert die Auswertung auf den nach § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) übermittelten Daten des Jahres 2025. Ziel der Regelung ist es, Krankenhäuser zu identifizieren, die in einem hohen Maß stationäre Behandlungen von Patientinnen und Patienten im Alter zwischen 28 Tagen und unter 18 Jahren erbringen und damit eine zentrale Rolle in der pädiatrischen Versorgung einnehmen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist, dass mindestens 75 Prozent der vollstationären, nach dem KHEntgG vergüteten Fälle auf diese Altersgruppe entfallen und zugleich mindestens 0,5 Prozent aller bundesweiten entsprechenden pädiatrischen Fälle in der jeweiligen Einrichtung behandelt werden. Damit werden erstmals bundesweit einheitliche Kriterien zur strukturellen Einordnung spezialisierter Kinderkliniken angewendet.

Zu den veröffentlichten Einrichtungen zählen unter anderem das Altonaer Kinderkrankenhaus gGmbH, das Katholische Kinderkrankenhaus Wilhelmstift gGmbH sowie das Kinder- und Jugendkrankenhaus AUF DER BULT und das Christliches Kinderhospital Osnabrück. Ebenfalls gelistet sind das Kliniken Köln – Kinderkrankenhaus Amsterdamer Straße, die Asklepios Kinderklinik Sankt Augustin sowie die Vestische Kinder- und Jugendklinik Datteln und die DRK-Kinderklinik Siegen gGmbH. Ergänzt wird die Liste durch das Klinikum Westbrandenburg GmbH.

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