AKG-Kliniken warnen vor Millionenverlusten durch GKV-Stabilisierungsgesetz
Kommunale Großkrankenhäuser kritisieren Kürzungen im BStabG und fordern beschleunigte Strukturreformen im Gesundheitswesen
Die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG-Kliniken) haben deutliche Kritik am Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) geübt. Der Krankenhausverband sieht in dem Gesetz vor allem ein Instrument zur kurzfristigen Haushaltskonsolidierung und warnt vor erheblichen finanziellen Belastungen für Krankenhäuser. Nach Einschätzung der AKG-Kliniken drohen den kommunalen Maximalversorgern zusätzliche Defizite in Millionenhöhe, während notwendige Strukturreformen im Gesundheitswesen erneut verschoben würden.
Der Verband betont, dass die Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich unterstützt werde. Die vorgesehenen Maßnahmen griffen jedoch zu kurz, da sie vor allem auf pauschale Einsparungen setzten und die eigentlichen Ursachen der Finanzprobleme nicht adressierten. Aus Sicht der AKG-Kliniken können die strukturellen Herausforderungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur durch eine grundlegende Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft gelöst werden.
Kritik an vertagten Strukturreformen
Besonders kritisch bewertet der Verband die Folgen des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG), durch das zentrale Strukturmaßnahmen auf Drängen der Bundesländer verschoben worden seien. Dadurch blieben nach Auffassung der AKG-Kliniken wichtige Einsparpotenziale ungenutzt. Stattdessen müssten nun die Leistungserbringer über pauschale Kürzungen zur Finanzierung der GKV beitragen.
Nach Angaben des Verbundes zeigen erste wirtschaftliche Kennzahlen zwar positive Effekte aus laufenden Transformationsprozessen in den Krankenhäusern. Dennoch lägen die durchschnittlichen Defizite der kommunalen Maximalversorger weiterhin bei rund 30 Millionen Euro pro Haus. Der im Jahr 2025 eingeführte Rechnungszuschlag für Sofort-Transformationskosten verschaffe den Kliniken im Jahr 2026 zwar zusätzliche finanzielle Spielräume. Dieser Effekt belaufe sich bei einem durchschnittlichen AKG-Krankenhaus auf rund zehn Millionen Euro.
Demgegenüber würden die geplanten Maßnahmen des BStabG nach Berechnungen der AKG-Kliniken durchschnittlich zusätzliche Defizite von rund 18 Millionen Euro pro Krankenhaus verursachen. Die Einnahmeverluste könnten aufgrund gesetzlicher Personal- und Strukturvorgaben kaum durch Kostensenkungen kompensiert werden.
Kritik an höheren MD-Prüfquoten
Neben den finanziellen Auswirkungen kritisieren die AKG-Kliniken die vorgesehenen Änderungen bei den Prüfungen durch den Medizinischen Dienst. Eine Erhöhung der Prüfquoten um fünf Prozent würde nach Verbandsangaben in einem durchschnittlichen AKG-Krankenhaus mit rund 55.000 stationären Fällen jährlich zu etwa 2.750 zusätzlichen Prüfverfahren führen.
Nach Einschätzung des Verbandes verursachen diese Verfahren erhebliche zusätzliche Aufwände sowohl in den Krankenhäusern als auch beim Medizinischen Dienst. Die damit verbundenen Personal- und Verwaltungskosten seien in den Einsparberechnungen des Gesetzgebers bislang nicht berücksichtigt worden.
AKG-Vorstandsvorsitzender Thomas Menzel erklärte, dass eine nachhaltige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nur gelingen könne, wenn finanzielle Maßnahmen mit konsequenten Strukturreformen verbunden würden. Die kommunalen Großkrankenhäuser unterstützten die laufenden Veränderungen ausdrücklich und beteiligten sich bereits aktiv an der Umsetzung der Krankenhausreform.
Zukunftsfähige Versorgung im Fokus
Mit Blick auf die weitere Entwicklung fordert der Verband insbesondere mehr Planungssicherheit für Krankenhäuser sowie eine stärkere politische Priorisierung der Reformen in der Notfallversorgung und der Gesundheitssicherstellung im Krisenfall. Gerade Maximalversorger würden künftig voraussichtlich noch stärker in die Versorgungssicherheit eingebunden. Dafür sei jedoch eine verlässliche Finanzierung ihrer besonderen Versorgungsaufgaben erforderlich.
Gleichzeitig setzt der Verbund nach eigenen Angaben auf kooperative Lösungsansätze in Bereichen wie Telemedizin und Datennutzung. Zudem wächst das Netzwerk weiter: Zum 1. Juni 2026 ist das Klinikum Hanau den AKG-Kliniken beigetreten.




