Honorarverhandlungen zwischen KBV und GKV: Dringender Reformbedarf gefordert

Hartmannbund ruft nach prospektiven Berechnungen und Vermeidung von Ritualen

Mit dem Start der Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband hat der Hartmannbund seine Forderung nach einer grundlegenden Reform der Berechnung der Veränderungsrate des Orientierungswertes EBM (OW) erneuert. Dr. Marco Hensel, Vorsitzender des Arbeitskreises Ambulante Versorgung im Hartmannbund, betonte die Notwendigkeit, ein Verfahren zu entwickeln, das eine annähernd prospektive Berechnung einer angemessenen Anhebung ermöglicht. Das Festhalten an retrospektiven Mechanismen sei unbefriedigend und verhindere eine zeitnahe Anpassung an absehbare Kostenentwicklungen oder besondere Belastungen.

Hensel kritisierte die aktuellen Verhandlungsprozesse als ritualisiert und wenig zielführend. Er forderte eine Abkehr von dem „Viehmarkt-Stil“ der Verhandlungen, bei dem zunächst große Differenzen bestehen, dann gefeilscht wird und letztendlich ein unzufriedenstellender Kompromiss präsentiert wird. Das „völlig inakzeptable“ Auftaktangebot der Kassen in Höhe von 1,6 Prozent unterstreiche die Notwendigkeit einer grundlegenden Veränderung im Verhandlungsprozess.

Positiv hob Hensel hervor, dass künftig Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten bereits in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden sollen. Diese Maßnahme, die ab 2025 in Kraft tritt, sei ein gutes Beispiel für eine vorausschauende Herangehensweise, die Verzug und Verzögerungen bei der Abbildung von Kostensteigerungen im Orientierungswert vermeidet.