Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2026

Beschluss vom 3. Dezember 2025. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft

Der G-BA hat die Mindestmengenregelungen an den OPS 2026 angepasst. Mit der Aktualisierung des OPS hat sich der Inhalt der Mm-R in den Leistungsbereichen Nr. 12 (Kolonkarzinomchirurgie) und Nr. 13 (Rektumkarzinomchirurgie) des Mindestmengenkatalogs geändert, womit jedoch jeweils keine Auswirkungen auf den Kerngehalt der Mm-R verbunden sind. Die in den Mm-R bestehenden Kodes in den Leistungsbereichen Nr. 9, 10, 12 und 13 des Mindestmengenkatalogs haben sich mit der Aktualisierung der Version 2026 nicht geändert.

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