Leitfaden zum OPS 2025: Psychosoziale Leistungen im somatischen Akutkrankenhaus dokumentieren und kodieren
BAG-PVA Kodierleitfaden für das Jahr 2025
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychosoziale Versorgung im Akutkrankenhaus (BAG-PVA) hat den Kodierleitfaden für psychosoziale Leistungen im OPS 2025 vorgestellt. Ziel ist es, Kliniken bei der sachgerechten Dokumentation und Kodierung psychosozialer Interventionen im somatischen Akutbereich zu unterstützen.
Im Vergleich zum Vorjahr enthält der OPS-Katalog 2025 keine Änderungen in den relevanten Kodes für psychosoziale Tätigkeiten. Nach zwei Jahrzehnten DRG-System scheinen sich die zentralen Kodierstrukturen damit weitgehend gefestigt zu haben.
Mit Blick auf die geplante Finanzierungsreform durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) kündigt die BAG-PVA an, sich für eine stärkere Berücksichtigung psychosozialer Leistungen in den zukünftigen Leistungsgruppen und Vorhaltepauschalen einzusetzen. Trotz der anstehenden Systemumstellung bleibt die vollständige und strukturierte Dokumentation psychosozialer Tätigkeiten weiterhin essenziell. Sie dient nicht nur der Qualitätssicherung und Transparenz, sondern ist auch Voraussetzung für die Abbildung komplexer Behandlungsverfahren im DRG-System – etwa in der neurologischen Frührehabilitation, multimodalen Schmerztherapie oder Palliativversorgung, die den interdisziplinären Einsatz psychosozialer Berufsgruppen voraussetzen.






