InEK veröffentlicht Abschlussbericht zu Investitionsbewertungsrelationen nach § 10 KHG für 2025

Methodik und Ergebnisse zur Kalkulation der Investitionskosten bei DRG- und PEPP-Entgelten offengelegt

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat den Abschlussbericht zur Entwicklung der Investitionsbewertungsrelationen gemäß § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) für das Jahr 2025 veröffentlicht. Der Bericht steht ab sofort auf der Internetseite des InEK zum Download zur Verfügung.

Mit dem Abschlussbericht legt das InEK detaillierte Informationen zur Vorgehensweise bei der Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen vor. Ergänzend werden weiterführende Angaben zu den Investitionskosten der einzelnen DRG-Fallpauschalen sowie der einzelnen PEPP-Entgelte veröffentlicht. Ziel ist es, die zugrunde liegende Methodik sowie die zentralen Ergebnisse der Kalkulation transparent darzustellen.

Der Bericht beschreibt die angewandten Berechnungsverfahren und zeigt auf, wie investive Kostenanteile systematisch in die Bewertungsrelationen integriert werden. Damit schafft das InEK eine wichtige Grundlage für das Verständnis der investiven Kostenkomponenten innerhalb des DRG- und PEPP-Systems und deren Weiterentwicklung für das Jahr 2025.

Für Krankenhäuser, Träger, Medizincontrollerinnen und Medizincontroller sowie weitere Akteure im Krankenhausmanagement bietet der Abschlussbericht eine relevante Orientierung, um die Struktur und Höhe der Investitionsbewertungsrelationen besser nachvollziehen und in die wirtschaftliche Planung einbeziehen zu können.

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