Drei Jahre Krankenhausfinanzierung enden wie begonnen – Kliniken unter massivem Spardruck

Die Abschaffung der Meistbegünstigungsklausel für 2026 trifft Krankenhäuser mit bis zu 1,8 Milliarden Euro Budgetverlusten und verschärft den kalten Strukturwandel

Die Bundesregierung hat im Rahmen der aktuellen Krankenhausfinanzierung erneut Maßnahmen beschlossen, die die finanziellen Spielräume der Kliniken stark einschränken. Ziel ist es, das aktuelle Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von rund zwei Milliarden Euro zu schließen. Die Hauptlast dieser Sparvorgaben tragen die Krankenhäuser.

„Es ist erst ein Jahr her, dass den Krankenhäusern angesichts der gestiegenen Kosten und der damit einhergehenden wirtschaftlichen Notlage der Häuser ein voller Inflationsausgleich ab 2024 zugestanden wurde. Nun will Ministerin Warken diese sogenannte Meistbegünstigungsklausel wieder abschaffen. Ihre Sparvorschläge zur Vermeidung von Beitragserhöhungen der Gesetzlichen Krankenkassen gehen vor allem zu Lasten der Krankenhäuser, denen damit bis zu 1,8 Milliarden Euro in ihren Budgets fehlen werden. Damit reduziert die Ministerin im Grunde mit einem Schlag die mit dem Haushaltsbegleitgesetz des Bundes festgeschriebene einmalige Sofort-Transformationsförderung in Höhe von vier Milliarden Euro – eine fällige Kompensation der Inflationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 – um fast die Hälfte, indem sie den Inflationsausgleich für 2026 cancelt. Ein Schock für die Kliniken“, kommentiert VKD-Präsident Dirk Köcher.

Bereits im Dezember 2022 hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Krankenhausreformeckpunkte vorgestellt, die eine gesicherte Finanzierung, Qualitätssteigerung durch Konzentration und eine wohnortnahe Versorgung vorsahen. Schon damals wurde jedoch im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) § 10 Abs. 4 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntGG) abgeschafft, was den Landesbasisfallwert (LBFW) hätte stärker ansteigen lassen können – eine Maßnahme, die den Kliniken finanzielle Luft verschafft hätte.

„Und nun folgt im Jahr 2025 leider eine Wiederholung. Es ist nicht mehr nachvollziehbar, dass einerseits die Kosten der Kliniken durch politische Regelungen hochgetrieben werden, gleichzeitig aber Löcher in den GKV-Finanzen durch eben diese Kliniken gestopft werden sollen“, so Köcher weiter. Die Folgen betreffen nicht nur die Krankenhäuser, sondern auch Rettungsdienste, Notaufnahmen und den gesamten niedergelassenen Bereich.

Kritisch betrachtet wird auch, dass der Bund seine eigenen Zahlungsverpflichtungen an die GKV für die Versorgung von Bürgergeld-Beziehern nicht ausreichend erfüllt hat. In den vergangenen vier Jahren sind hier rund 40 Milliarden Euro Schulden aufgelaufen, die aus dem Bundeshaushalt hätten gedeckt werden müssen. Stattdessen sollen nun erneut die Kliniken die Defizite kompensieren.

Zusätzlich sieht der Kabinettsentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) Regelungen vor, die den Häusern weitere Mittel entziehen. Dazu gehören kleinteilige Vorgaben für Personaleinsatz und Prozessgestaltung, verbunden mit Sanktionsdrohungen, sowie eine Bürokratie, die kontinuierlich Kosten verursacht. „Deregulierung und massiver Bürokratieabbau wären das Gebot der Stunde, ebenso die Ermöglichung sinnvoller Entscheidungen des Managements vor Ort“, so Köcher.

Die wiederholte Streichung von finanziellen Entlastungen zeigt, wie der im Krankenhausfinanzierungsgesetz festgeschriebene Grundsatz der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser weiterhin missachtet wird.