DKG zum Entwurf einer Reform der ambulanten Notfallversorgung: Krankenhäuser können Notfallversorgung
Der Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft (dkg) begrüßt wesentliche Weichenstellungen bei der Reform der ambulanten notfallversorgung. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber die Notfallversorgung zentral am krankenhaus ansiedelt. Die krankenhäuser sind nach dieser Planung die zentralen Örtlichkeiten für Notfallpatienten. Folgerichtig soll der sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gestrichen werden. „Wir begrüßen diese grundsätzliche Zuordnungsentscheidung, denn sie entspricht der Realität der bereits heute zu über 50 Prozent in den Krankenhäusern stattfindenden Versorgung. Mehr als die Hälfte der ca. 20 Millionen in Deutschland betreuten ambulanten Notfallpatienten (etwa 10,5 Millionen) sucht Hilfe in Krankenhäusern. Die Zuordnung auf die Krankenhäuser muss allerdings unter – für die Kliniken – organisatorisch und wirtschaftlich akzeptablen Regelungen erfolgen. Dies gewährleistet der Entwurf noch nicht“, erklärte DKG-präsident Dr. Gerald Gaß. […]
Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.