DKG warnt vor Leistungseinschränkungen nach KHAG-Beschluss
Krankenhäuser sehen Risiken durch Pflegepersonaluntergrenzen als neues Zuweisungskriterium in Leistungsgruppen
Nach der Zustimmung des Bundesrates zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) am 27. März 2026 äußert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) deutliche Kritik an zentralen Regelungsänderungen. Im Fokus steht insbesondere die neue Verknüpfung von Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) mit der Zuweisung von Leistungsgruppen, die aus Sicht der Krankenhausseite erhebliche Auswirkungen auf die stationäre Versorgung haben könnte.
Die DKG kritisiert vor allem, dass die Pflegepersonaluntergrenzen künftig nicht mehr ausschließlich als Mindestvorgaben im Pflegebereich gelten sollen. Stattdessen werden sie zusätzlich als Qualitätskriterium für die Vergabe von Leistungsgruppen herangezogen. Damit erweitere sich ihre Funktion innerhalb der Krankenhausplanung erheblich.
Nach Einschätzung der DKG verändert dies die Steuerungslogik des Systems grundlegend, da Personalvorgaben künftig unmittelbare Auswirkungen auf das Leistungsspektrum einzelner Krankenhäuser haben könnten.
Risiko von Leistungseinschränkungen und Kapazitätsabbau
Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Henriette Neumeyer, warnt vor möglichen Nebenwirkungen der neuen Regelung. Verstöße gegen Pflegepersonaluntergrenzen könnten künftig nicht nur sanktioniert werden, sondern sich auch auf die Zuweisung weiterer Leistungsgruppen auswirken.
In der Praxis bestehe die Gefahr, dass Krankenhäuser Leistungen vorsorglich reduzieren oder Betten sperren, um regulatorische Verstöße zu vermeiden. Dies könne zu spürbaren Leistungseinschränkungen führen und die Versorgungsqualität insgesamt beeinträchtigen. Nach Einschätzung der DKG seien davon nicht nur kleinere Häuser betroffen, sondern auch größere Versorger und Maximalversorger.
Kritik an Finanzierung und Vorhaltekosten bleibt bestehen
Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft die Finanzierung der Krankenhausreform. Aus Sicht der DKG bleiben wesentliche Fragen zur Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung weiterhin ungeklärt. Der Dachverband der Krankenhausträger sieht dadurch das Risiko, dass wirtschaftlich schwächere, aber versorgungsnotwendige Kliniken nicht ausreichend abgesichert werden. Damit bleibe ein struktureller Konflikt innerhalb der Reform bestehen, der sowohl die Versorgungssicherheit als auch die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser betreffe.
Pflegebudget-Regelung sorgt für zusätzlichen Bürokratieaufwand
Auch die geplanten Änderungen beim Pflegebudget stoßen auf Kritik. Die künftige Ausklammerung von administrativen, logistischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten aus dem Pflegebudget wird von der DKG als zusätzlicher bürokratischer Aufwand bewertet.
Die Krankenhausgesellschaft fordert daher eine klare und praxistaugliche Abgrenzung der Leistungen sowie eine transparente finanzielle Kompensation, um zusätzliche Belastungen im System zu vermeiden.




