DKG und KBV fordern Bürokratieabbau statt weiterer Kürzungen im Gesundheitswesen

Verbände kritisieren GKV-Spargesetz und sehen großes Einsparpotenzial durch Entlastung von Praxen und Krankenhäusern

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordern die Bundesregierung zu einem konsequenten Bürokratieabbau im Gesundheitswesen auf. Statt zusätzlicher Sparmaßnahmen durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehen beide Organisationen erhebliche Einspar- und Effizienzpotenziale in der Reduzierung administrativer Belastungen für Krankenhäuser und Arztpraxen.

In einer gemeinsamen Erklärung haben die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung ihre Kritik am geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bekräftigt. Nach Auffassung beider Spitzenverbände würden die vorgesehenen Einsparungen die ambulante und stationäre Versorgung erheblich belasten, während gleichzeitig wirksame Alternativen zur Kostendämpfung bislang ungenutzt blieben.

Im Mittelpunkt der Forderungen steht ein eigenständiges Bürokratieentlastungsgesetz. Die Verbände argumentieren, dass die zunehmende Zahl von Prüfungen, Genehmigungen, Dokumentationspflichten und Berichtsvorgaben erhebliche personelle Ressourcen binde, die eigentlich für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen sollten.

Hohe Belastung für Kliniken und Praxen

Nach Angaben der Verbände verbringen Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit mit administrativen Aufgaben. Die bürokratischen Anforderungen hätten in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen und gingen inzwischen weit über notwendige Qualitäts- und Transparenzanforderungen hinaus.

DKG und KBV verweisen darauf, dass bereits zahlreiche konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau vorliegen. Diese könnten nach ihrer Einschätzung nicht nur Kosten reduzieren, sondern zugleich die Versorgungsqualität verbessern. Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen würde darüber hinaus dazu beitragen, den Fachkräftemangel im Gesundheitswesen zumindest teilweise abzufedern.

Personalressourcen für die Versorgung freisetzen

Besonders deutlich fällt die Argumentation der Krankenhausseite aus. Nach Einschätzung der DKG könnte bereits eine Reduzierung bürokratischer Tätigkeiten um eine Stunde pro Arbeitstag erhebliche personelle Kapazitäten freisetzen. Neben klassischen Dokumentationspflichten kritisiert die Krankenhausgesellschaft insbesondere die Vielzahl detaillierter Personal- und Strukturvorgaben, die aus Sicht der Kliniken zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen.

Die Verbände fordern deshalb einen grundsätzlichen Politikwechsel hin zu mehr Vertrauen in die Leistungserbringer und weniger regulatorischen Detailvorgaben. Dies sei ein wesentlicher Hebel, um die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen zu verbessern und die vorhandenen Ressourcen stärker auf die unmittelbare Patientenversorgung auszurichten.

Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Die gemeinsame Initiative reiht sich in die wachsende Kritik zahlreicher Akteure des Gesundheitswesens am Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken ein. Krankenhäuser, Ärzteverbände, Gewerkschaften und mehrere Landesgesundheitsminister haben in den vergangenen Tagen vor negativen Folgen für die Krankenhausfinanzierung und die Versorgungssicherheit gewarnt.

DKG und KBV sehen im Bürokratieabbau einen deutlich wirksameren Beitrag zur finanziellen Stabilisierung des Gesundheitssystems als weitere Einschnitte bei Krankenhäusern und Praxen.


Positionen der DKG zum Abbau von Überbürokratisierung

Nach Einschätzung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) könnten die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden und die Krankenhäuser jährlich um bis zu 15 Milliarden Euro entlasten. Die frei werdenden finanziellen und personellen Ressourcen würden dazu beitragen, die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten und Leistungseinschränkungen zulasten von Patientinnen und Patienten zu vermeiden.

Die DKG betont, dass die vorgeschlagenen Entlastungen keine negativen Auswirkungen auf die Qualität der medizinischen Versorgung hätten. Vielmehr gehe es darum, Verwaltungs- und Dokumentationspflichten zu reduzieren, die aus Sicht der Krankenhäuser keinen unmittelbaren Mehrwert für die Patientenversorgung schaffen. Vor diesem Hintergrund weist die DKG den Einwand zurück, Bürokratieabbau gehe zwangsläufig mit Qualitätsverlusten einher. Nach Auffassung des Verbandes können Entlastungen und hohe Versorgungsqualität gleichermaßen gewährleistet werden.

Überblick: 25 Maßnahmen der DKG zum Bürokratieabbau in Krankenhäusern

  • Personalvorgaben vereinfachen – Ganzhaus-Ansatz statt kleinteiliger Stations- und Schichtvorgaben.
  • Abschaffung von PpUG und Pflegepersonalquotient (PpQ) – Einführung eines PPR-basierten Korridors als Steuerungsinstrument.
  • Keine neuen Personalbemessungsinstrumente – Verzicht auf zusätzliche Vorgaben für Ärzte, weitere Gesundheitsberufe und Notaufnahmen.
  • Notfallstufenregelung entbürokratisieren – Flexiblere Auslegung der Vorgabe „bei Bedarf jederzeit (24/7)“.
  • Kurzzeitfallpauschalen vereinfachen – Reduzierung des Dokumentations- und Abrechnungsaufwands.
  • Psych-Krankenhausvergleich abschaffen – Wegfall des bestehenden Vergleichsverfahrens.
  • Standortdefinitionen anpassen – Praxistauglichere Regelungen für Krankenhausstandorte.
  • Personalvorgaben in Psychiatrie und Psychosomatik deregulieren – Weniger bürokratische Nachweis- und Kontrollpflichten.
  • Psych-Personalnachweis abschaffen – Wegfall zusätzlicher Meldepflichten zum Pflegepersonal nach § 21 KHEntgG.
  • Meldepflichten zu Pflegepersonaluntergrenzen in Psych-Einrichtungen beenden – Keine Übermittlung somatischer PpUG-Daten durch Psychiatrien.
  • Bundes-Klinik-Atlas aussetzen oder Meldepflichten reduzieren – Abbau zusätzlicher Berichtspflichten.
  • Strukturvorgaben straffen – Bessere Abstimmung von Leistungsgruppen und G-BA-Richtlinien.
  • Qualitätssicherungs-Nachweise reduzieren – Vereinheitlichung und Verschlankung der QS-Berichtspflichten.
  • Leiharbeit eindämmen – Anpassungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zur Stabilisierung der Personalstrukturen.
  • Automatische haus- und fachärztliche Ermächtigungen (SÜV) – Vereinfachung ambulanter Versorgungsprozesse.
  • Feste statt variable MD-Prüfquoten – Ersatz der quartalsabhängigen Prüfquote durch eine einheitliche Regelung.
  • Krankenhauskapazitätssurveillance abschaffen bzw. vereinfachen – Reduzierung zusätzlicher Datenerhebungen.
  • Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz verschlanken – Bürokratieabbau bei Infektionsmeldungen.
  • Implantateregister: Meldepflichten nach § 24 IRegG reduzieren – Vereinfachung der Datenerfassung.
  • Implantateregister: Meldepflichten nach § 25 IRegG reduzieren – Entlastung bei Registermeldungen.
  • Implantateregister-Betriebsverordnung überarbeiten – Bürokratische Anforderungen reduzieren.
  • Pflicht zum Energieaudit vereinfachen – Weniger Verwaltungsaufwand im Energiemanagement.
  • Legionellenuntersuchungen im Trinkwasser entbürokratisieren – Anpassung bestehender Prüfpflichten.
  • Finanzierung der Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) neu regeln – Finanzierung der DeQS-Strukturen durch die Länder statt durch die GKV.
  • Digitalisierungsabschlagsvereinbarung abschaffen – Wegfall zusätzlicher Nachweis- und Sanktionsmechanismen im Digitalisierungsbereich.

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