DKG fordert eigenständige Finanzierung der Notfallzentren

Krankenhausverband begrüßt Notfallreform, sieht aber erhebliche Finanzierungslücken und kritisiert die geplante Standortentscheidung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die am 15. Oktober 2026 vom Bundestag beschlossene Reform der Notfallversorgung, sieht bei der Finanzierung der geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) jedoch weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die vorgesehene Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) berücksichtigt aus ihrer Sicht die besonderen Kostenstrukturen der Krankenhäuser nicht ausreichend. Gefordert wird deshalb ein eigenständiges Budget, das sowohl die Behandlungskosten als auch die notwendige Vorhaltung von Personal und Infrastruktur abdeckt.

Mit der Reform sollen Krankenhausnotaufnahmen, vertragsärztliche Notdienstpraxen und zentrale Ersteinschätzungsstellen künftig enger zusammenarbeiten. Patienten sollen entsprechend ihrer medizinischen Dringlichkeit in die geeignete Versorgung gesteuert und Notaufnahmen dadurch von ambulant behandelbaren Fällen entlastet werden. (1)

EBM-Vergütung deckt Vorhaltekosten nicht ausreichend ab

Prof. Dr. Henriette Neumeyer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, sieht in der Neuordnung grundsätzlich die Chance, die Notfallversorgung spürbar zu verbessern. Krankenhäuser würden zunehmend von Patienten aufgesucht, die im niedergelassenen Bereich nicht zeitnah versorgt werden können. Die Folge seien überlastete Notaufnahmen und längere Wartezeiten.

Die neuen Zentren könnten hier für eine bessere Patientensteuerung sorgen. Voraussetzung sei allerdings, dass ambulante Arztpraxen tatsächlich ausreichende Behandlungskapazitäten bereitstellen und die Krankenhäuser ihre zusätzlichen Aufgaben wirtschaftlich tragen können.

Gerade bei der Finanzierung sieht Neumeyer ein grundlegendes Problem. Die EBM-Vergütung orientiert sich an der vertragsärztlichen Versorgung und bildet nach ihrer Einschätzung die besonderen Anforderungen einer Krankenhausnotaufnahme nicht angemessen ab. Dazu gehören insbesondere die dauerhafte personelle Besetzung, die technische Ausstattung und die rund um die Uhr vorzuhaltende Infrastruktur.

Ein eigenständiges INZ-Budget soll deshalb sämtliche Behandlungs- und Vorhaltekosten berücksichtigen. Dieses müsste regelmäßig überprüft und an veränderte Kostenstrukturen angepasst werden können. Andernfalls drohe sich die bereits bestehende Unterfinanzierung der ambulanten Notfallversorgung an Krankenhäusern auch in den neuen Strukturen fortzusetzen.

Standortentscheidungen sollen bei den Ländern bleiben

Kritik gibt es zudem an der vorgesehenen Zuständigkeit für die Auswahl der Krankenhäuser, an denen Integrierte Notfallzentren eingerichtet werden. Nach dem Reformkonzept sollen die erweiterten Landesausschüsse über die Einrichtung der Zentren entscheiden. Neumeyer hält diese Aufgabenverteilung für problematisch und verweist auf die krankenhausplanerische Verantwortung der Länder. Die Ausschüsse könnten geeignete Standorte vorschlagen, die abschließende Entscheidung müsse jedoch bei den zuständigen Landesbehörden liegen.

Die Forderungen sind nicht neu. Bereits im bisherigen Gesetzgebungsverfahren hatten die Krankenhäuser auf die unzureichende Refinanzierung zusätzlicher Versorgungsaufgaben und die Bedeutung einer bedarfsgerechten Standortplanung hingewiesen.

Mit dem Bundestagsbeschluss vom 15. Oktober rückt nun die konkrete Umsetzung in den Mittelpunkt. Ob die neuen Notfallzentren die erhoffte Entlastung tatsächlich erreichen, hängt neben einer funktionierenden Patientensteuerung wesentlich von ausreichenden ambulanten Behandlungskapazitäten und einer tragfähigen Finanzierung ab.