Bundesrat beschließt Krankenhausreform – NKG warnt vor neuen Unsicherheiten

Kurzfristige Änderungen bei Pflegepersonal und Pflegebudget sorgen für Kritik aus Niedersachsen

Der Bundesrat hat am 27. März 2026 das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) verabschiedet. Während damit ursprünglich mehr Planungssicherheit für Krankenhäuser geschaffen werden sollte, sieht die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft erhebliche neue Risiken. Insbesondere kurzfristig eingebrachte Änderungsanträge im Gesetzgebungsverfahren stoßen auf deutliche Kritik.

Nach Angaben der NKG seien zwei Änderungen im Bereich der Pflege besonders problematisch. Rainer Rempe kritisiert, dass diese Anpassungen erst spät in das Verfahren eingebracht wurden und nun neue Unsicherheiten erzeugen. Der ursprünglich angestrebte Effekt der Reform – mehr Verlässlichkeit für die Krankenhausplanung – werde dadurch konterkariert.

Im Fokus steht dabei eine Neuregelung zu den Pflegepersonaluntergrenzen. Während bisher Verstöße auf Ebene einzelner Stationen sanktioniert wurden, könnte künftig bereits eine Unterschreitung in einem sensiblen Bereich Auswirkungen auf die gesamte Leistungsfähigkeit eines Krankenhausstandorts haben. Nach Darstellung der NKG könnte dies im Extremfall dazu führen, dass einem Krankenhaus sämtliche Leistungsgruppen entzogen werden.

Helge Engelke warnt, dass diese Regelung die Krankenhausplanung der Länder erheblich beeinträchtigen könnte. In Niedersachsen könnte demnach ein großer Teil der Kliniken betroffen sein – unabhängig von ihrer Bedeutung für die regionale Versorgung.

Auch die geplanten Änderungen beim Pflegebudget stoßen auf Kritik. Die vorgesehene Herausnahme einzelner Kostenbestandteile wird von der NKG als grundlegender Eingriff in die bestehende Finanzierungslogik bewertet. Pflegekosten würden bislang entweder über Fallpauschalen oder über separate Pflegebudgets refinanziert. Eine Verschiebung von Kostenanteilen würde jedoch nur im Rahmen der jährlichen Anpassung des Entgeltkatalogs möglich sein und damit frühestens ab 2027 wirksam werden.

Bereits jetzt beeinflussen die angekündigten Änderungen die laufenden Budgetverhandlungen vor Ort. Die Unsicherheit über zukünftige Finanzierungsstrukturen erschwert die Personalplanung erheblich. Nach Einschätzung der NKG sind konkrete Pflegepersonalstellen gefährdet, wenn bestehende Budgets infrage gestellt werden. Zusätzlich wird ein steigender Dokumentationsaufwand erwartet. Sollte die Abgrenzung von Pflegeleistungen detaillierter nachgewiesen werden müssen, könnte dies die ohnehin hohe bürokratische Belastung im Klinikalltag weiter erhöhen.

Die NKG sieht daher trotz der Verabschiedung des Gesetzes weiterhin erheblichen Klärungsbedarf. Insbesondere offene Fragen zur Vorhaltevergütung und zur praktischen Umsetzung der neuen Regelungen müssten zeitnah in weiteren Gesetzgebungsverfahren adressiert werden, um die Handlungsfähigkeit der Krankenhäuser zu sichern.

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