Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfen für GKV und Pflegeversicherung

Darlehen zur Stabilisierung der Sozialversicherungen – Beitragssatzerhöhungen bleiben dennoch wahrscheinlich

Die Bundesregierung will die gesetzlichen Sozialversicherungen mit Milliardenbeträgen aus dem Bundeshaushalt stützen. Wie das Bundeskabinett am 24. Juni 2025 beschlossen hat, sollen sowohl die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als auch die soziale Pflegeversicherung (SPV) durch zinslose Darlehen finanziell entlastet werden. Zudem wird der Krankenhaus-Transformationsfonds künftig aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ gespeist.

Ziel der Maßnahmen sei es laut Bundesregierung, die Beitragssätze stabil zu halten, um Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft angesichts der angespannten Haushaltslage nicht zusätzlich zu belasten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken machte jedoch deutlich, dass mit den nun zugesagten Mitteln eine Beitragserhöhung in der GKV im Jahr 2026 nicht vollständig verhindert werden könne. „Die Probleme der GKV und SPV werden mit Darlehen nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben“, erklärte Warken. Begleitend seien daher tiefgreifende Strukturreformen notwendig. Zwei Kommissionen sollen nun zügig Vorschläge für mittel- und langfristige Lösungen erarbeiten.

Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die GKV soll über zwei neue Darlehen sowie durch die verzögerte Rückzahlung eines Alt-Darlehens insgesamt um 5,6 Milliarden Euro entlastet werden. Hinzu kommt eine jährliche Entlastung in Höhe von 2,5 Milliarden Euro über zehn Jahre durch die Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds aus dem Sondervermögen. Außerdem sollen die sogenannten Sofort-Transformationskosten aus 2022 und 2023 für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten durch ein Bundeszuschussmodell gedeckt werden. Diese Gelder kommen unmittelbar den Krankenhäusern zugute, nicht der GKV.

Trotz dieser Maßnahmen verbleibt in der GKV für das Jahr 2026 voraussichtlich eine Finanzierungslücke von rund 4 Milliarden Euro, da die Ausgabendynamik weiterhin ungebremst hoch sei, so das Bundesgesundheitsministerium.

Hilfe für die soziale Pflegeversicherung

Auch die soziale Pflegeversicherung wird über zwei zinslose Bundesdarlehen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro stabilisiert. Für das Jahr 2025 soll zunächst eine halbe Milliarde Euro an den Ausgleichsfonds überwiesen werden, 2026 folgt eine weitere Tranche von 1,5 Milliarden Euro. Beide Darlehen sind ab dem Jahr 2029 binnen fünf Jahren zurückzuzahlen. Laut Bundesregierung ist für das kommende Jahr mit diesen Mitteln eine Stabilisierung der Finanzlage realistisch, für 2026 hingegen fehlen weitere zwei Milliarden Euro zur Deckung des erwarteten Defizits.

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