BDA fordert Nachbesserungen bei Sachkostenkalkulation für Hybrid-DRGs

Bundesregierung ignoriere höhere Kosten im ambulanten Bereich

Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) äußert scharfe Kritik an der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion zur Kalkulation der Hybrid-DRGs. Diese neuen Fallpauschalen, die für sowohl stationäre als auch ambulante Leistungen vorgesehen sind, basieren in der aktuellen Berechnung ausschließlich auf Daten aus dem stationären Sektor, da für den ambulanten Bereich keine ausreichenden Daten vorliegen.

BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia betont, dass diese Vorgehensweise die höheren Kosten im ambulanten Sektor nicht berücksichtigt und die Kalkulation intransparent ist. Dies benachteiligt insbesondere ambulant tätige Anästhesistinnen und Anästhesisten. Da die ambulanten Sachkosten bisher nicht korrekt erfasst wurden, besteht die Gefahr, dass die Vergütung für viele Eingriffe unzureichend bleibt. Der BDA fordert daher dringend Nachbesserungen, um eine faire Vergütung sicherzustellen und den ambulanten Bereich angemessen zu berücksichtigen.