Berechnung der Hybrid-DRGs: Sektorübergreifende Vergütung

Antwort der Bundesregierung zur Kalkulation und Methodik der Hybrid-DRGs

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion die Details zur Berechnung der sogenannten Hybrid-DRGs dargelegt. Zur Vorbereitung der Hybrid-DRG-Verordnung für 2024 wurde das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) mit der Kalkulation beauftragt. Diese Hybrid-DRGs sollen eine sektorengleiche Vergütung für ambulante und stationäre Leistungen ermöglichen.

Wesentliche Elemente der Kalkulation umfassen die Verwendung von Fallpauschalen, wobei Sach- und Laborkosten aus dem stationären Bereich sowie ein Mischpreis, gewichtet nach dem Ambulantisierungsgrad, herangezogen werden. Der Rückgriff auf die stationären Sach- und Laborkosten erfolgte, da aus dem ambulanten Bereich keine ausreichenden Kostendaten verfügbar waren. Laut der Vereinbarung von März 2024 können jedoch künftig ambulante Daten genutzt werden, wenn eine geeignete empirische Datengrundlage vorliegt, die mit den stationären Kosten vergleichbar ist.

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