Bayerische Krankenhauspolitik 2026: Aktionsgruppe fordert flächendeckende Versorgung
„Schluss mit Kliniksterben“ setzt auf 30-Minuten-Erreichbarkeit, Investitionsmilliarde und Bürgerrechte gegen Klinikschließungen. Im Zentrum der Debatte steht die bayerische Krankenhauspolitik 2026.
Die Aktionsgruppe „Schluss mit Kliniksterben in Bayern“ hat ihre Forderungen für die Krankenhauspolitik 2026 vorgestellt und setzt sich für eine flächendeckende klinische Versorgung der Bevölkerung ein (1). Grundlage bilden bundesweite Standards wie die „Regelungen für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Absatz 3 SGB V“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (2) sowie die gesetzlichen Vorgaben zur Krankenhausplanung nach § 6 KHG (3).
Zentrale Forderungen umfassen eine Erreichbarkeit von Allgemeinkrankenhäusern binnen 30 Fahrzeitminuten, Investitionsmittel von jährlich 1 Milliarde Euro, eine prospektive Krankenhausplanung, die Zulassung von Bürgerentscheiden gegen Klinikschließungen, Ablehnung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes im Bundesrat und verlässliche Absichtserklärungen der bayerischen Parteien zur Krankenhauspolitik.
Die Aktionsgruppe kritisiert, dass die bisherigen Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Prävention und Pflege die 30-Minuten-Erreichbarkeit nicht ausreichend garantieren (4). Auch Bürgerinitiativen zum Erhalt von Kliniken, etwa in Schongau oder Ebern, wurden abgelehnt, obwohl Tausende Einwohnerinnen und Einwohner dadurch keinen wohnortnahen Zugang zu stationärer Versorgung inklusive Notfallversorgung mehr haben (5).
Die Aktionsgruppe fordert die Umsetzung der zugesagten Investitionsmittel für 2026, um die Zukunft der bayerischen Krankenhäuser zu sichern (6). Sie kritisiert außerdem die geplante Bundesgesetzesänderung (KHAG), die durch restriktive Leistungsgruppen und unzureichende Finanzmittel die Schließung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser begünstigen könnte (7).
„30 Minuten Fahrzeit bilden einen kritischen Schwellenwert, um die Erreichbarkeit zu beurteilen. Nur wenn ein geeignetes Krankenhaus in diesem Zeitraum angefahren werden kann, lässt sich von Erreichbarkeit ‚im grünen Bereich‘ sprechen“, heißt es in der Projektstudie (8). Dennoch lehnten der bayerische Gesundheitsausschuss und lokale Petitionen zum Erhalt von Kliniken wie der Haßberg-Klinik in Ebern entsprechende Maßnahmen ab (9).
Die Aktionsgruppe fordert, dass Bürger auch künftig zulässige Bürgerentscheide gegen Klinikschließungen durchführen können, um das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz durchzusetzen.




