AOK-Bundesverband kritisiert Einschränkung von Qualitätsvorgaben im KHAG
Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann warnt vor Risiken für die Patientensicherheit und fordert zugleich eine Stärkung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen.
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) im Deutschen Bundestag hat die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, die jüngsten Änderungsvorschläge aus dem Bundesrat kommentiert. Sie warnt davor, zentrale Qualitätsvorgaben im Krankenhauswesen zu schwächen.
„Aus dem Gesundheitsausschuss des Bundesrates kommen Forderungen, die Qualitätsvorgaben für die Kliniken weiter einzuschränken.“ Dies lehne man klar ab, so Reimann, da dies „auf Kosten von Behandlungsqualität und Patientensicherheit“ gehe. Auch eine geringere Beteiligung der Krankenkassen bei Ausnahme-Entscheidungen lehne die AOK ab.
Zugleich erkennt Reimann konstruktive Elemente in den Vorschlägen der Länder. Diese hätten „sinnvolle Vorschläge zur Erweiterung des Leistungsspektrums der sektorenübergreifenden Versorger“ formuliert. Einrichtungen an der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sollten weniger auf stationäre Leistungen festgelegt sein und stattdessen ihren Fokus stärker auf medizinisch-pflegerische Leistungen richten.
Laut Reimann könnten entsprechende Einrichtungen „einen Mehrwert für die Versorgungssicherheit der Menschen gerade in strukturschwachen Regionen schaffen“, wenn sie ambulante und pflegerische Leistungen mit Übernachtungsmöglichkeiten verbinden. Der AOK-Bundesverband habe hierzu gemeinsam mit Sana, Asklepios, Thüringen-Kliniken und dem Deutschen Evangelischen Krankenhausverband ein eigenes Konzept entwickelt. Die AOK setze sich dafür ein, dass das KHAG im weiteren Verfahren entsprechend ergänzt werde.
Deutlichen Anpassungsbedarf sieht Reimann weiterhin bei der Finanzierung der Krankenhäuser. Die einjährige Verschiebung der Vorhaltefinanzierung müsse genutzt werden, um ein wissenschaftliches Instrument zur Bedarfsbemessung zu entwickeln. Nach der Einführungsphase sei ein zeitnaher Wechsel zu einer bedarfsorientierten, fallzahlunabhängigen Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen erforderlich, um bedarfsnotwendige Kliniken wirtschaftlich abzusichern.
Die Position der AOK werde auch von anderen Akteuren getragen, betont Reimann. So habe sich etwa die Deutsche Krankenhausgesellschaft ebenfalls für eine fallzahlunabhängige Finanzierung ausgesprochen. Wenn hingegen weiterhin an einer Finanzierung auf Basis von Ist-Fallzahlen festgehalten werde, drohten „Fehlanreize und ökonomisch motivierte Behandlungsentscheidungen zulasten der Patientinnen und Patienten“.






