BV Geriatrie warnt vor „absurden“ Sparregeln im GKV-Stabilisierungsgesetz

Bundesverband sieht strukturelle Benachteiligung und Risiken für die Versorgung älterer Patienten

Mit einer deutlichen Stellungnahme zum aktuellen Kabinettsbeschluss schlägt der Bundesverband Geriatrie Alarm. Im Kern kritisiert der Verband eine widersprüchliche Gesetzgebung, die einerseits hohe strukturelle Qualitätsanforderungen stellt, andererseits aber die notwendige finanzielle Refinanzierung durch eine Rückkehr zur Grundlohnrate blockiert. Diese Entwicklung gefährdet nach Ansicht der Experten die Versorgungssicherheit einer alternden Gesellschaft und konterkariert die Erfolge vergangener Reformen.

Die aktuelle gesundheitspolitische Debatte um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt nach Einschätzung des Bundesverbandes zu einer paradoxen Situation für Rehabilitationseinrichtungen. Während der Gesetzgeber noch vor wenigen Jahren mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) die strukturelle Unterfinanzierung anerkannte und die strikte Bindung an die Grundlohnrate aufhob, markiert der neue Entwurf eine radikale Kehrtwende. Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer des Verbandes, bezeichnet dieses Vorgehen als „Rolle rückwärts“, da die Vergütungssteigerungen nun wieder auf das Niveau der Grundlohnrate gedeckelt werden sollen. Da die Geriatrie aufgrund des hohen Pflegebedarfs ihrer Patienten extrem personalintensiv ist, treffen die gedeckelten Budgets und der Wegfall der verpflichtenden Tarifrefinanzierung diesen Sektor härter als weniger betreuungsintensive Fachdisziplinen.

Besonders problematisch bewertet der Verband den zeitlichen Ablauf der Reformen. Erst im Jahr 2025 traten neue, bundeseinheitliche Rahmenvorgaben in Kraft, die in langwierigen Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Leistungserbringern entwickelt wurden. Diese Vorgaben definieren erstmals verbindliche Personalschlüssel und hohe Qualitätsstandards, die für die Kliniken mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden sind. Durch das neue Spargesetz entsteht nun eine gefährliche Lücke: Die Einrichtungen müssen den Transfer in die neuen Strukturen bewältigen und die personellen Auflagen erfüllen, erhalten dafür jedoch nur noch einen Inflationsausgleich auf Basis veralteter Vergütungssätze. Der Verband warnt davor, dass neu vereinbarte Strukturen nicht mit alten Finanzierungslogiken aufrechterhalten werden können, ohne die Existenz der Häuser zu gefährden.

Zusätzlich zur prekären Lage im Rehabilitationssektor sieht sich die Akut-Geriatrie durch systemische Mängel der Krankenhausreform bedroht. Ein zentraler Kritikpunkt ist die Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung, die demografische Entwicklungen unzureichend berücksichtigt. Während die Reform darauf abzielt, Bereiche mit sinkenden Fallzahlen finanziell zu stabilisieren, wirkt das System bei Fachbereichen mit notwendigen Fallzahlsteigerungen – wie der Altersmedizin – gegenteilig. Da die Zahl hochbetagter Patienten demografiebedingt sicher ansteigen wird, führt die Koppelung der Finanzierung an starre Vorhaltebudgets zu einer strukturellen Benachteiligung der Geriatrie. In Kombination mit den Sparmaßnahmen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes fungiert die Reform somit als Brandbeschleuniger für einen drohenden Verlust an Versorgungskapazitäten.

Abschließend betont der Bundesverband, dass die Geriatrie laut Berichten der Finanzkommission Gesundheit kein Kostentreiber im Gesundheitssystem ist. Im Gegenteil sorgt die geriatrische Frührehabilitation für eine nachhaltige Entlastung der Pflegekassen, indem sie die Pflegebedürftigkeit von Senioren reduziert oder hinauszögert. Eine Schwächung dieser Strukturen durch kurzfristige Sparziele der GKV führt daher langfristig zu einer Kostensteigerung in anderen Sozialversicherungsbereichen. Der Verband appelliert daher dringend an das parlamentarische Verfahren, die Besonderheiten der Altersmedizin anzuerkennen und die starre Grundlohnrate als Grenze für diesen notwendigen Veränderungsprozess aufzuheben.

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