Ambulantisierung stellt Kliniken der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie vor ökonomische Herausforderungen

Gesetzesinitiativen und Kostendruck erfordern neue Strukturen und Organisationsformen

In Deutschland sehen sich Krankenhäuser zunehmend durch gesetzliche Reformen und steigende Kosten belastet, was tiefgreifende Veränderungen in Struktur und Leistungserbringung notwendig macht. Besonders betroffen sind Abteilungen der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG), da sie fast ausschließlich chirurgische Leistungen erbringen und wenig konservative Behandlungsfälle stationär abdecken. Krankenkassen akzeptieren niedrigkomplexe Eingriffe nur dann als stationär vergütungsfähig, wenn bestimmte „Kontextfaktoren“ vorliegen. Fehlen diese, erfolgt oft eine Einstufung als „primäre Fehlbelegung,“ und die Leistung wird in einen ambulanten Fall umgewandelt – ein Prozess, der für die Klinik erhebliche finanzielle Nachteile bedeutet. Die Klinikambulanz muss daher bereits beim Erstkontakt eine „Triage“ vornehmen, um die Versorgung entweder ambulant oder stationär abzubilden. Die Integration eines medizinischen Versorgungszentrums bietet MKG-Kliniken dabei eine zukunftsorientierte Organisationsform, um weiterhin als Leistungserbringer und Zuweiserportal zu fungieren.

 

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